Medieninformationen 2013
[118/2013 - 06.09.2013]
Vergabekammer entscheidet über Vergabebeschwerde zum Kauf von Streusalz im Landkreis Zwickau
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat jetzt das Nachprüfverfahren zur Vergabe der Streusalzbeschaffung im Landkreis Zwickau beendet und den Antrag des Antragstellers zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landkreises Zwickau bzgl. der beabsichtigten Vergabe wurde somit bestätigt.
Der Beschluss wurde an die Verfahrensbeteiligten übersandt.
Ab Zustellung des Beschlusses an die Verfahrensbeteiligten läuft eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer gegen die Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht werden kann.