Medieninformationen 2013
[069/2013 - 22.05.2013]
Wiesengraben in Dresden-Weißig wird neu gebettet
Landesdirektion Sachsen genehmigt als Hochwasserschutz die Offenlegung und Renaturierung von Hochlandbächen
Im Dresdner Ortsteil Weißig können Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden, die das Wohngebiet an der Heinrich-Lange-Straße vor Überflutungen wie in den Jahren 2002 und 2010 bewahren. Voraussetzung ist der jetzt gefasste Planfeststellungsbeschluss zur „Offenlegung und naturnahen Umgestaltung des Wiesengrabens in Dresden-Weißig“ durch die Landesdirektion Sachsen (LDS). Die Behördenentscheidung schließt ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren ab, das im Jahr 2009 nach entsprechendem Antrag der Landeshauptstadt Dresden begonnen hatte.
Das Wohngebiet Heinrich-Lange-Straße war zu Beginn der 1990er Jahre von der damals noch selbstständigen Gemeinde Schönfeld-Weißig aufgrund des großen Bedarfs an Wohnraum entwickelt worden. In der Vergangenheit entstanden im Wohngebiet selbst, aber auch im Gewerbegebiet südlich der B 6 sowie an der Infrastruktur in diesem Bereich immer wieder erhebliche Schäden durch Überschwemmungen nach Starkregenereignissen.
Das jetzt genehmigte Vorhaben ist Teil des Planes „Hochwasservorsorge Dresden“, umfasst drei Bauabschnitte und wird im Wesentlichen durch die Offen- und teilweise Umverlegung von Wiesengraben und Quohrener Feldgraben realisiert.
Im 1. Bauabschnitt werden Wiesengraben und Quohrener Feldgraben in den landwirtschaftlichen Flächen südlich des Standortes der BayWa AG an der B6 in ihrer historischen Lage offengelegt und naturnah gestaltet. Die beiden Gewässerarme waren in den 1970er Jahren verrohrt worden.
Östlich des BayWa-Geländes wird der Wiesengraben dann im 2. Bauabschnitt entlang des Gewerbegebietes offen bis zur B6 geführt. Die Durchlassbauwerke der Bahnhofstraße (Zufahrt zur BayWa) sowie der Bundesstraße B6 (Bautzener Landstraße) entstehen neu.
Im 3. Bauabschnitt wird schließlich ein neues offenes Gewässerbett an der westlichen Bebauungsgrenze des Wohngebietes Heinrich-Lange-Straße bis zu den Marienteichen hergestellt.
Einen besonderen Abstimmungsaufwand im Verfahren erforderten die Maßnahmen zum Schutz des Naturdenkmales „Zwei Stieleichen mit Steinkreuz“ an der Einmündung der Heinrich-Lange-Straße in die B 6 sowie die Sicherung der weiteren landwirtschaftlichen Nutzung der von der Schutzmaßnahme betroffenen Flächen südlich der B6.
Der Wiesengraben, der gegenwärtig im 3. Bauabschnitt verrohrt entlang der Heinrich-Lange-Straße geführt wird und zusätzlich der Straßenentwässerung dient, kann maximal eine Wassermenge von knapp 1,4 Kubikmetern pro Sekunde rückstaufrei abführen. Dies entspricht einem Hochwasserereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 10 Jahren (HQ10). Mit der Umsetzung des nun genehmigten Vorhabens wird in der gesamten Länge des Wiesengrabens ein Gewässerprofil hergestellt, das Hochwasser mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ100) sicher abführen kann.
Der Planfeststellungsbeschluss der LDS wird in Kürze in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden für zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.