Medieninformationen 2013
[119/2013 - 05.09.2013]
Forststadt erhält neuen Radweganschluss
Landesdirektion Sachsen genehmigt Geh- und Radweg zwischen Freital und Tharandt
Die Landesdirektion Sachsen hat den Bau des gemeinsamen Geh- und Radwegs entlang der Staatsstraße S 194 zwischen Freital und Tharandt genehmigt. Auf der Grundlage der Plangenehmigung können nun die Ausschreibungs- und anschließend die Bauarbeiten in Angriff genommen werden. Antragsteller und Bauherr ist Niederlassung Meißen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.
Mit dem 2.130 Meter langen Wegabschnitt wird erstmals eine separate durchgängige Verbindung für den Rad- und Fußgängerverkehr zwischen Freital und Tharandt hergestellt.
Derzeit ist die Verkehrssituation auf der S 194 zwischen Freital und Tharandt unbefriedigend. Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 10.000 Kraftfahrzeugen pro Tag müssen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer die sechs Meter breite Fahrbahn teilen. Durch die schmale und kurvige Streckenführung der S 194 ergeben sich dabei hohe Gefährdungen sowohl für den Radverkehr als auch für den Autoverkehr. So ist es den Kraftfahrzeugführern durch die mit den Kurven verbundenen Sichteinschränkungen teilweise unmöglich Radfahrer zu überholen. Andererseits werden Radfahrer an übersichtlichen Stellen bei Gegenverkehr durch Kraftfahrzeuge mit zu geringem seitlichen Abstand überholt, wodurch die Radfahrer einer hohen Unfallgefahr ausgesetzt sind.
Die jetzige Verkehrslage genügt nicht den Anforderungen, die der Radverkehr an einen sicheren und für den Tourismus attraktiven Radfernweg stellt. Das geplante Vorhaben soll daher die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer grundlegend verbessern und gleichzeitig den Fahrradverkehr durch eine attraktive und direkte Verkehrsverbindung zwischen den Städten Freital und Tharandt fördern.
Die Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges als Zweirichtungsradweg beträgt 2,50 Meter. Als Belag kommt Asphalt zum Einsatz.
Für die Berücksichtigung insbesondere der Belange des Artenschutzes hat die Landesdirektion Sachsen eine ökologische Baubegleitung durch einen Fachgutachter angeordnet.
Zur Kompensation der mit dem Bau des Geh- und Radweges verbundenen unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Entsiegelung von trassennahen Flächen in Verbindung mit dem Rückbau des Stellwerkes am Ortseingang Tharandt sowie die Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen.
Der genehmigte Plan zum neuen Geh- und Radweg wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in den Städten Freital und Tharandt öffentlich ausgelegt.
Mit dem 2.130 Meter langen Wegabschnitt wird erstmals eine separate durchgängige Verbindung für den Rad- und Fußgängerverkehr zwischen Freital und Tharandt hergestellt.
Derzeit ist die Verkehrssituation auf der S 194 zwischen Freital und Tharandt unbefriedigend. Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 10.000 Kraftfahrzeugen pro Tag müssen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer die sechs Meter breite Fahrbahn teilen. Durch die schmale und kurvige Streckenführung der S 194 ergeben sich dabei hohe Gefährdungen sowohl für den Radverkehr als auch für den Autoverkehr. So ist es den Kraftfahrzeugführern durch die mit den Kurven verbundenen Sichteinschränkungen teilweise unmöglich Radfahrer zu überholen. Andererseits werden Radfahrer an übersichtlichen Stellen bei Gegenverkehr durch Kraftfahrzeuge mit zu geringem seitlichen Abstand überholt, wodurch die Radfahrer einer hohen Unfallgefahr ausgesetzt sind.
Die jetzige Verkehrslage genügt nicht den Anforderungen, die der Radverkehr an einen sicheren und für den Tourismus attraktiven Radfernweg stellt. Das geplante Vorhaben soll daher die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer grundlegend verbessern und gleichzeitig den Fahrradverkehr durch eine attraktive und direkte Verkehrsverbindung zwischen den Städten Freital und Tharandt fördern.
Die Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges als Zweirichtungsradweg beträgt 2,50 Meter. Als Belag kommt Asphalt zum Einsatz.
Für die Berücksichtigung insbesondere der Belange des Artenschutzes hat die Landesdirektion Sachsen eine ökologische Baubegleitung durch einen Fachgutachter angeordnet.
Zur Kompensation der mit dem Bau des Geh- und Radweges verbundenen unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Entsiegelung von trassennahen Flächen in Verbindung mit dem Rückbau des Stellwerkes am Ortseingang Tharandt sowie die Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen.
Der genehmigte Plan zum neuen Geh- und Radweg wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in den Städten Freital und Tharandt öffentlich ausgelegt.