Medieninformationen 2013
[016/2013 - 07.02.2013]
Roßwein und Niederstriegis schließen sich zusammen
Landesdirektion bewilligt Eingliederungshilfe in Höhe von 618.400 EUR
Die Landesdirektion Sachsen hat zur Förderung der freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Niederstriegis in die Stadt Roßwein mit Bescheid vom 06.02.2013 der Stadt Roßwein eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von
618.400 EUR bewilligt.
Der Zusammenschluss beruht auf der Vereinbarung der Stadt Roßwein mit der Gemeinde Niederstriegis vom 30.08 2012. Nach der Vereinbarung entscheiden der Stadtrat Roßwein und der Ortschaftrat Niederstriegis über die Verwendung der Bedarfszuweisung. Nach der Vereinbarung sollen
der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in den Ortsteilen erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können.
Der Landkreis Mittelsachsen genehmigte die Vereinbarung im November 2012. Der Landkreis betonte bei dieser Gelegenheit, dass die Eingliederung dem Gemeinwohl diene, weil dadurch leitbildgerechte Verwaltungsstrukturen geschaffen würden.
618.400 EUR bewilligt.
Der Zusammenschluss beruht auf der Vereinbarung der Stadt Roßwein mit der Gemeinde Niederstriegis vom 30.08 2012. Nach der Vereinbarung entscheiden der Stadtrat Roßwein und der Ortschaftrat Niederstriegis über die Verwendung der Bedarfszuweisung. Nach der Vereinbarung sollen
der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in den Ortsteilen erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können.
Der Landkreis Mittelsachsen genehmigte die Vereinbarung im November 2012. Der Landkreis betonte bei dieser Gelegenheit, dass die Eingliederung dem Gemeinwohl diene, weil dadurch leitbildgerechte Verwaltungsstrukturen geschaffen würden.