Medieninformationen 2013
[038/2013 - 27.03.2013]
Gemeinde Kottmar erhält nach freiwilligem Zusammenschluss 808.600 EUR
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 25. März 2013 der neu gegründeten Gemeinde Kottmar eine Bedarfszuweisung in Höhe von 808.600,00 EUR gewährt.
Zur Gemeinde Kottmar haben sich mit Wirkung vom 1. Januar 2013 die bisherigen Gemeinden Eibau, Obercunnersdorf und Niedercunnersdorf vereinigt. Die Vereinbarung über den Zusammenschluss sowie der Name der neuen Gemeinde wurden vom Landratsamt des Landkreises Görlitz mit Bescheid vom 16. Oktober 2012 genehmigt. Der Gemeindezusammenschluss schafft eine leitbildgerechte Verwaltungsstruktur entsprechend den Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010, er stärkt die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft der beteiligten Kommunen.
Für derartige freiwillige Vereinigungen von Gemeinden wird nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz eine Förderung gewährt. Da die Vereinigung zum 1. Januar 2013 wirksam wurde, kommt die Gemeinde Kottmar in den Genuss einer Förderung von 100 EUR je Einwohner. Gemeindezusammenschlüsse, die erst nach dem 1. Januar 2013 wirksam werden, erhalten nur noch eine Förderung von 50 EUR je Einwohner, bezogen jeweils auf die Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres.
Zur Gemeinde Kottmar haben sich mit Wirkung vom 1. Januar 2013 die bisherigen Gemeinden Eibau, Obercunnersdorf und Niedercunnersdorf vereinigt. Die Vereinbarung über den Zusammenschluss sowie der Name der neuen Gemeinde wurden vom Landratsamt des Landkreises Görlitz mit Bescheid vom 16. Oktober 2012 genehmigt. Der Gemeindezusammenschluss schafft eine leitbildgerechte Verwaltungsstruktur entsprechend den Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010, er stärkt die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft der beteiligten Kommunen.
Für derartige freiwillige Vereinigungen von Gemeinden wird nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz eine Förderung gewährt. Da die Vereinigung zum 1. Januar 2013 wirksam wurde, kommt die Gemeinde Kottmar in den Genuss einer Förderung von 100 EUR je Einwohner. Gemeindezusammenschlüsse, die erst nach dem 1. Januar 2013 wirksam werden, erhalten nur noch eine Förderung von 50 EUR je Einwohner, bezogen jeweils auf die Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres.