Medieninformationen 2013
[050/2013 - 05.04.2013]
Gemeinde Wiedemar erhält „Hochzeitsprämie“
Landesdirektion Sachsen bewilligt mehr als eine Million Euro
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt der Gemeinde Wiedemar eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 1.016.800 Euro bewilligt. Diese Zuweisung basiert auf der am 13. Dezember 2012 von dem Verwaltungsverband Wiedemar und den Mitgliedsgemeinden Neukyhna, Wiedemar und Zwochau getroffenen Vereinbarung zur Gemeindevereinigung zum 1. Januar 2013. Landrat Michael Czupalla genehmigte diese Vereinbarung am 14. Dezember 2012.
Die Gemeinde Wiedemar kann die so genannte Hochzeitsprämie für kommunale Investitionen einsetzen. Innerhalb des bewilligten Rahmens obliegt es der Entscheidung der Gemeinde, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Bei dem Zusammenschluss wurde bereits vereinbart, die Fördermittel teilweise zum Abbau des Fehlbetrages der Gemeinde Zwochau zu nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in der gegenwärtig geltenden Fassung fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen ab 2008 pauschal mit bis zu 100 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde. Ab dem 2. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2015 sinkt diese Förderung auf bis zu 50 EUR je Einwohner für die ersten 5 000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde. Die Gemeinde Wiedemar erhält noch den Betrag von 100 Euro je Einwohner, da die Gemeindevereinigung zum 01. Januar 2013 erfolgte.
Die Gemeinde Wiedemar kann die so genannte Hochzeitsprämie für kommunale Investitionen einsetzen. Innerhalb des bewilligten Rahmens obliegt es der Entscheidung der Gemeinde, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Bei dem Zusammenschluss wurde bereits vereinbart, die Fördermittel teilweise zum Abbau des Fehlbetrages der Gemeinde Zwochau zu nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in der gegenwärtig geltenden Fassung fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen ab 2008 pauschal mit bis zu 100 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde. Ab dem 2. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2015 sinkt diese Förderung auf bis zu 50 EUR je Einwohner für die ersten 5 000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde. Die Gemeinde Wiedemar erhält noch den Betrag von 100 Euro je Einwohner, da die Gemeindevereinigung zum 01. Januar 2013 erfolgte.