Medieninformationen 2013
[067/2013 - 17.05.2013]
Mehr Sicherheit auf der Staatsstraße zwischen Medingen und Ottendorf-Okrilla
Landesdirektion genehmigt mit Planfeststellung zur S 177 straßenbegleitenden Radweg und neue Röderbrücke
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 177 zwischen Medingen und dem Ortsrand von Ottendorf-Okrilla abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den ca. 1,15 Kilometer langen Abschnitt der S 177.
Der Ausbau der S 177 ist erforderlich, da die Straße in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Die S 177 weist im planfestzustellenden Abschnitt einen unübersichtlichen Fahrbahnverlauf und eine unstetige Linienführung auf. Durch die zum Teil unzureichenden Sichtverhältnisse sind insbesondere Radfahrer stark gefährdet. In der Ortslage Cunnersdorf ist einseitig bzw. in einem kurzen Abschnitt am Bauende beidseitig ein Gehweg vorhanden. Dieser erschließt jedoch nicht alle angrenzenden bebauten Grundstücke. Eine Verbindung für den nichtmotorisierten Verkehr zwischen den Ortsteilen Medingen und Cunnersdorf fehlt komplett.
Unzureichend sind auch die baulichen und verkehrsorganisatorischen Verhältnisse an den Einmündungen. An der Einmündung der Rödertalstraße sind die Sichtverhältnisse nicht richtlinienkonform, die Einmündung der Alten Ottendorfer Straße entspricht nicht den gültigen Entwurfsrichtlinien. Dadurch wird die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt.
Im Zuge des Ausbaus werden deshalb die Einmündungen der Alten Ottendorfer Straße und der Rödertalstraße so ausgestaltet, dass ein gefahrloses Ein- und Ausfahren für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein wird. Prinzipiell erfolgt die Erneuerung der Straße im planfestgestellten Abschnitt als Ausbau im Bestand, wobei allerdings Kurvenradien im Interesse der Verkehrssicherheit vergrößert werden. Die Straße bleibt zweistreifig, wird außerorts eine Breite von 7,5 Metern haben und in der Ortslage 6,5 Meter breit sein. Um den richtliniengerechten Anschluss der Rödertalstraße an die neue S 177 herzustellen, muss die Brücke über die Große Röder abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Für den Radverkehr wird südlich der Autotrasse ein einseitiger, überwiegend straßenbegleitender Radweg angelegt, der im Bereich der Großen Röder auf einer Kragplatte geführt wird, um den Eingriff in die Große Röder zu minimieren. Der Gehweg wird bis zum Beginn der Ortslage Cunnersdorf verlängert. Die räumliche Trennung der Verkehrsarten erhöht die Verkehrssicherheit und sorgt für besseren Verkehrsfluss.
Zur Kompensation der durch den Ausbau der S 177 bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Renaturierung des Medgerbaches auf einer Strecke von ca. 460 m, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen und eines Weidemelkstandes sowie die Herstellung einer Streuobstwiese und Gehölzpflanzungen an der Dammböschung.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 177 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ausbau der S 177 ist erforderlich, da die Straße in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Die S 177 weist im planfestzustellenden Abschnitt einen unübersichtlichen Fahrbahnverlauf und eine unstetige Linienführung auf. Durch die zum Teil unzureichenden Sichtverhältnisse sind insbesondere Radfahrer stark gefährdet. In der Ortslage Cunnersdorf ist einseitig bzw. in einem kurzen Abschnitt am Bauende beidseitig ein Gehweg vorhanden. Dieser erschließt jedoch nicht alle angrenzenden bebauten Grundstücke. Eine Verbindung für den nichtmotorisierten Verkehr zwischen den Ortsteilen Medingen und Cunnersdorf fehlt komplett.
Unzureichend sind auch die baulichen und verkehrsorganisatorischen Verhältnisse an den Einmündungen. An der Einmündung der Rödertalstraße sind die Sichtverhältnisse nicht richtlinienkonform, die Einmündung der Alten Ottendorfer Straße entspricht nicht den gültigen Entwurfsrichtlinien. Dadurch wird die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt.
Im Zuge des Ausbaus werden deshalb die Einmündungen der Alten Ottendorfer Straße und der Rödertalstraße so ausgestaltet, dass ein gefahrloses Ein- und Ausfahren für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein wird. Prinzipiell erfolgt die Erneuerung der Straße im planfestgestellten Abschnitt als Ausbau im Bestand, wobei allerdings Kurvenradien im Interesse der Verkehrssicherheit vergrößert werden. Die Straße bleibt zweistreifig, wird außerorts eine Breite von 7,5 Metern haben und in der Ortslage 6,5 Meter breit sein. Um den richtliniengerechten Anschluss der Rödertalstraße an die neue S 177 herzustellen, muss die Brücke über die Große Röder abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Für den Radverkehr wird südlich der Autotrasse ein einseitiger, überwiegend straßenbegleitender Radweg angelegt, der im Bereich der Großen Röder auf einer Kragplatte geführt wird, um den Eingriff in die Große Röder zu minimieren. Der Gehweg wird bis zum Beginn der Ortslage Cunnersdorf verlängert. Die räumliche Trennung der Verkehrsarten erhöht die Verkehrssicherheit und sorgt für besseren Verkehrsfluss.
Zur Kompensation der durch den Ausbau der S 177 bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Renaturierung des Medgerbaches auf einer Strecke von ca. 460 m, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen und eines Weidemelkstandes sowie die Herstellung einer Streuobstwiese und Gehölzpflanzungen an der Dammböschung.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 177 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.