Medieninformationen 2014
[003/2014 - 15.01.2014]
Zweckverband Parthenaue nimmt Gewässerunterhaltung nachhaltig in Angriff
Landesdirektion Sachsen bewilligt knapp 160.000 Euro für Datenerhebung und Software
Die Landesdirektion Sachsen hat dem Zweckverband Parthenaue Fördermittel des Freistaates Sachsen für ein Pilotprojekt zur „Ermittlung der Grundlagen zur Vorbereitung einer Gewässerunterhaltungssatzung“ bewilligt. Die Maßnahme mit Vorbildcharakter wird mit 157.975,00 EUR unterstützt. Der Zweckverband Parthenaue will mit der Satzung die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung auf eine nachhaltige Grundlage stellen.
Die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung besitzt, wie unter anderem die Hochwasserereignisse 2013 wieder einmal gezeigt haben, eine herausragende Bedeutung sowohl für den präventiven Hochwasserschutz als auch für die ordnungsgemäße Siedlungsentwässerung. Sie gehört zu den zentralen Aufgaben der Gemeinden und ist wesentlicher Teil des regionalen Hochwasserschutzes.
Mit der Erarbeitung einer Gewässerunterhaltungssatzung bekennen sich die Mitglieder des Zweckverbandes Parthenaue - die Städte Taucha und Brandis sowie die Gemeinden Borsdorf und Großpösna - zu ihrer Pflicht, die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung langfristig finanzierbar zu gestalten.
Für die Umsetzung der Gewässerunterhaltung in der beabsichtigten Form sind noch umfangreiche Daten zu erheben und zu verarbeiten. Hierzu gehört u.a. die Erfassung aller Einleitstellen und der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke. Das soll computergestützt erfolgen. Der Verband hat entsprechende Recherchen zu bereits auf dem Markt befindlichen, möglicherweise nutzbaren Software-Produkten vorgenommen. Es zeigte sich jedoch, dass die vorhandenen Systeme für die kommunale Anwendungspraxis zur Gewässerunterhaltung nicht bzw. nur sehr eingeschränkt tauglich sind.
Daher hat sich der Verband entschieden, ein völlig neues System zu konzipieren und entwickeln zu lassen. Die Unterstützung des Pilotvorhabens durch den Freistaat Sachsen mit Fördermitteln erfolgt mit der Auflage, anderen, ebenfalls unterhaltungspflichtigen sächsischen Gemeinden und Zweckverbänden die entwickelte Software bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.