Medieninformationen 2014
[009/2014 - 05.02.2014]
Hochwasserschutz Radebeul-Naundorf nimmt letzte Hürde
Landesdirektion Sachsen genehmigt Schutzmaßnahmen für die Zauneidechse
Die Landesdirektion Sachsen hat den am 18. Oktober 2012 ergangenen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Hochwasserschutzlinie in Radebeul-Naundorf ergänzt. Mit einem sogenannten Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss wurden der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) nachträglich umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse genehmigt. Damit ist die letzte Verfahrenshürde aus dem Weg geräumt.
Die Hochwasserschutzanlage Radebeul-Naundorf erstreckt sich vom Gewerbegebiet an der Fabrikstraße entlang des Vierruthenweges bis zum Bahndamm der Strecke Berlin-Dresden. An den Bahndamm in östliche Richtung anschließend wird die LTV einen rund 30 Meter langen Deich errichten. Dieser greift in den Lebensraum der dort siedelnden Zauneidechse ein.
Zum Ausgleich schafft die LTV einen Ersatzlebensraum. Dieser entsteht auf einem Streifen zwischen dem Vierruthenweg und der Zubringerstraße zur Staatsstraße S 84. Er besteht aus Sonnplätzen sowie Versteck- und Rückzugsgebieten aus Fels, Steinen und Totholz. Zum Zwecke der Paarung und der Eiablage werden vegetationsfreie Flächen mit lockerem Boden eingerichtet. Des Weiteren sind Überwinterungsverstecke vorgesehen. Durch ein ca. 10 Zentimeter hohes Schutzblech soll vermieden werden, dass die Zauneidechsen auf die nahe Zubringerstraße gelangen.
Der Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss war erforderlich, da sich die ursprünglich von der LTV zum Schutz der Zauneidechse vorgesehenen Maßnahmen als nicht ausreichend erwiesen hatten. Aus diesem Grund wurde der LTV mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Oktober 2012 die Auflage erteilt, die Schutzmaßnahmen zu überarbeiten und anschließend bei der Landesdirektion Sachsen zur Genehmigung einzureichen.
Der Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss wird in Kürze in der Stadtverwaltung Radebeul für zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt.