Medieninformationen 2014
[35/2014 - 16.04.2014]
Limbach-Oberfrohna soll Innenstadtentwicklung intensivieren
Landesdirektion Sachsen: Geplante Wohngebiete in Rußdorf entsprechen derzeit nicht den Zielen des Landesentwicklungsplanes
Die von der Stadt Limbach-Oberfrohna entwickelten Pläne für die Wohngebiete „Anton-Günther-Straße“ und „Heinrich-Heine-Straße / Wiesenstraße“ sind von der Landesdirektion Sachsen aus Sicht der Raumordnung geprüft worden. Mit den beiden Bebauungsplänen beabsichtigt die Stadt, Baurecht für insgesamt 22 Einfamilienhäuser im Außenbereich des Ortsteils Rußdorf zu schaffen.
Die Landesdirektion ist in die Bauleitplanverfahren für beide Areale als obere Raumordnungsbehörde durch das Landratsamt im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange einbezogen worden. Im Ergebnis ihrer Prüfung stellt die Landesdirektion fest, dass die neuen Baugebiete nicht in Einklang mit den Zielen der Landesentwicklung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme stehen. Nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) sind vorrangig Innenstadtstandorte zu entwickeln. Eine Zielanpassung kann jedoch erreicht werden, wenn die Stadt innerstädtische Standorte zur Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäuser zum Beispiel durch entsprechende Aufstellungsbeschlüsse und das Auslösen von Planungsaufträgen voranbringt.
Sofern mit einer solchen innerstädtischen Entwicklung der Bedarf an Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in Limbach-Oberfrohna nicht gedeckt werden kann, wäre die beabsichtigte Entwicklung im Außenbereich als Ausnahmefall möglich und dann auch mit den Zielen des LEP vereinbar. Dies hat die Stadt bisher jedoch nicht darlegen können.
Das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung ist dem Landratsamt und parallel der Stadt Limbach-Oberfrohna in Form einer entsprechenden Stellungnahme der Landesdirektion am 11. April 2014 mitgeteilt worden.
Außer den zwei genannten Bauprojekten liegen der oberen Raumordnungsbehörde weitere Bauprojekte aus Limbach-Oberfrohna augenblicklich zur Prüfung nicht vor. Demzufolge können zu deren Zulässigkeit aus Sicht der Landesplanung auch keine Aussagen getroffen werden.
Die Landesdirektion ist in die Bauleitplanverfahren für beide Areale als obere Raumordnungsbehörde durch das Landratsamt im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange einbezogen worden. Im Ergebnis ihrer Prüfung stellt die Landesdirektion fest, dass die neuen Baugebiete nicht in Einklang mit den Zielen der Landesentwicklung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme stehen. Nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) sind vorrangig Innenstadtstandorte zu entwickeln. Eine Zielanpassung kann jedoch erreicht werden, wenn die Stadt innerstädtische Standorte zur Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäuser zum Beispiel durch entsprechende Aufstellungsbeschlüsse und das Auslösen von Planungsaufträgen voranbringt.
Sofern mit einer solchen innerstädtischen Entwicklung der Bedarf an Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in Limbach-Oberfrohna nicht gedeckt werden kann, wäre die beabsichtigte Entwicklung im Außenbereich als Ausnahmefall möglich und dann auch mit den Zielen des LEP vereinbar. Dies hat die Stadt bisher jedoch nicht darlegen können.
Das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung ist dem Landratsamt und parallel der Stadt Limbach-Oberfrohna in Form einer entsprechenden Stellungnahme der Landesdirektion am 11. April 2014 mitgeteilt worden.
Außer den zwei genannten Bauprojekten liegen der oberen Raumordnungsbehörde weitere Bauprojekte aus Limbach-Oberfrohna augenblicklich zur Prüfung nicht vor. Demzufolge können zu deren Zulässigkeit aus Sicht der Landesplanung auch keine Aussagen getroffen werden.