Medieninformationen 2014
[083/2014 - 16.10.2014]
Landesdirektion Sachsen schließt Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung 2013 am Flughafen Leipzig/Halle ab
Wie bereits in den Vorjahren hat die Landesdirektion Sachsen turnusgemäß die Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 zum Ausbau des Flughafens abgeschlossen. Ergebnis der Überprüfung ist, dass es gegenwärtig keiner weiteren Regelungen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion bedarf. In die Überprüfung sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrt- und Genehmigungsbehörde im Freistaat Sachsen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde einbezogen worden.
Zu vergleichen war das nächtliche Flugaufkommen der sechs verkehrsreichsten Monate (Mai bis Oktober) des Jahres 2013 mit dem Aufkommen im entsprechenden Zeitraum in 2012.
Die Anzahl der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle abgewickelten Flüge hat gegenüber dem Jahr 2012 leicht auf 15 689 abgenommen (- 0,6 %). Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 90,6 % im Jahr 2012 auf 89,9 % im Jahr 2013 gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2013 von 9,4 % auf 10,1 % leicht erhöht. Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 65 %; die Betriebsrichtung Ost (Landungen von Westen, Starts nach Osten) wurde bei 35 % der Flugbewegungen registriert (2012: 71 % West, 29 % Ost).
Die Anzahl der nächtlichen Flüge mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe P 2.2), einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra), C 130 (Lockheed Hercules) und C 160 (Transall), ist im genannten Zeitraum um 767 auf 222 gefallen (- 77,6 %). Demgegenüber sind die Nachtflüge mit leichten Propellermaschinen (zum Beispiel ATR, Dash 8) um 86,7 % auf 760 angestiegen (Luftfahrzeuggruppe P 2.1).
Bei den schweren Strahlflugzeugen der Luftfahrzeuggruppe S 7 (AN 124 und IL 76) war eine starke Abnahme zu verzeichnen. Im Zeitraum Mai bis Oktober 2013 sind noch 18 Nachtflüge mit Flugzeugen des Typs AN 124 und IL 76 durchgeführt worden (- 51,4 %). Bei den übrigen Flugzeugen dieser Kategorie (hier insbesondere die Flugzeugmuster B 747-200 und B 747-400) hat sich das nächtliche Aufkommen mit 179 Bewegungen nahezu halbiert (- 46,2 %), während es sich im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres fast verdoppelt hatte.
Die nächtlichen Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe S 6.2 (mit DC 10 und MD 11) haben sich hingegen im Bezugszeitraum Mai bis Oktober 2013 gegenüber den Vorjahresmonaten auf 84 verdoppelt.
Für die den Flughafen besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757-200) und S 6.1 (insbesondere A 300, A 310, A 330, B 757-300, B 767 und B 777) sind Anstiege um 4,6 % auf 9 498 (S 5.2) bzw. um 3,2 % auf 4 806 (S 6.1) zu registrieren. Insbesondere mit diesen Flugzeugtypen wird das Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit dem Schwerpunkt im Expressfrachtverkehr betrieben.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (= Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2013 eine Größe von ca. 129 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2015 vorgesehen.
Zu vergleichen war das nächtliche Flugaufkommen der sechs verkehrsreichsten Monate (Mai bis Oktober) des Jahres 2013 mit dem Aufkommen im entsprechenden Zeitraum in 2012.
Die Anzahl der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle abgewickelten Flüge hat gegenüber dem Jahr 2012 leicht auf 15 689 abgenommen (- 0,6 %). Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 90,6 % im Jahr 2012 auf 89,9 % im Jahr 2013 gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2013 von 9,4 % auf 10,1 % leicht erhöht. Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 65 %; die Betriebsrichtung Ost (Landungen von Westen, Starts nach Osten) wurde bei 35 % der Flugbewegungen registriert (2012: 71 % West, 29 % Ost).
Die Anzahl der nächtlichen Flüge mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe P 2.2), einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra), C 130 (Lockheed Hercules) und C 160 (Transall), ist im genannten Zeitraum um 767 auf 222 gefallen (- 77,6 %). Demgegenüber sind die Nachtflüge mit leichten Propellermaschinen (zum Beispiel ATR, Dash 8) um 86,7 % auf 760 angestiegen (Luftfahrzeuggruppe P 2.1).
Bei den schweren Strahlflugzeugen der Luftfahrzeuggruppe S 7 (AN 124 und IL 76) war eine starke Abnahme zu verzeichnen. Im Zeitraum Mai bis Oktober 2013 sind noch 18 Nachtflüge mit Flugzeugen des Typs AN 124 und IL 76 durchgeführt worden (- 51,4 %). Bei den übrigen Flugzeugen dieser Kategorie (hier insbesondere die Flugzeugmuster B 747-200 und B 747-400) hat sich das nächtliche Aufkommen mit 179 Bewegungen nahezu halbiert (- 46,2 %), während es sich im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres fast verdoppelt hatte.
Die nächtlichen Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe S 6.2 (mit DC 10 und MD 11) haben sich hingegen im Bezugszeitraum Mai bis Oktober 2013 gegenüber den Vorjahresmonaten auf 84 verdoppelt.
Für die den Flughafen besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757-200) und S 6.1 (insbesondere A 300, A 310, A 330, B 757-300, B 767 und B 777) sind Anstiege um 4,6 % auf 9 498 (S 5.2) bzw. um 3,2 % auf 4 806 (S 6.1) zu registrieren. Insbesondere mit diesen Flugzeugtypen wird das Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit dem Schwerpunkt im Expressfrachtverkehr betrieben.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (= Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2013 eine Größe von ca. 129 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2015 vorgesehen.