Medieninformationen 2014
[010/2014 - 06.02.2014]
Hochwasserschutz in Jahnsdorf rückt näher
Landesdirektion Sachsen schließt Zielabweichungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken Jahnsdorf ab
Die Landesdirektion Sachsen genehmigt die von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen im Oktober 2013 beantragte Abweichung von Zielen der Raumordnung im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens für die Würschnitz in Jahnsdorf. Die Genehmigung der Zielabweichung ist Voraussetzung für den Fortgang des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben.
Das Zielabweichungsverfahren war notwendig, weil dem Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens ein im Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge ausgewiesenes Vorranggebiet für Natur- und Landschaft entgegenstand.
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken soll als Trockenbecken – ein sogenanntes grünes Becken - ohne Dauerstau ausgelegt werden. Bei Normalwetterlage bleibt dabei der natürliche Lauf der Würschnitz mit den angrenzenden Lebensräumen der Talaue auch innerhalb des Beckenraumes erhalten.
Im Hochwasserfall wird ein Grundablass geschlossen, das Becken füllt sich und der Wasseranstieg der Würschnitz unterhalb des Beckens kann so um 40 Stunden verzögert werden.
Die Hochwasser 2002, 2010 und 2013 haben gezeigt, dass die Orte Jahnsdorf, Klaffenbach und auch die Stadt Chemnitz mit Schäden in Millionenhöhe betroffen waren, so dass die Notwendigkeit wirksamer Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich wurde. Durch die Lage des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens im Mittellauf der Würschnitz kann ein großes Einzugsgebiet im Mittel- und Unterlauf sowie in Chemnitz besser geschützt werden.
Ein weiterer Vorteil des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens Jahnsdorf besteht in der hochwasserreduzierenden Wirkung über die Würschnitz hinaus bis nach Chemnitz.
Die im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens von den beteiligten Naturschutzverbänden geäußerten Einwände und Bedenken, dass das geplante Vorhaben Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen wird, wurden seitens der Landesdirektion Sachsen umfassend analysiert und bewertet.
Die raumordnerische Prüfung ergab, dass sowohl den Belangen des Hochwasserschutzes wie auch denen des Naturschutzes im geplanten Bau- und Betriebsbereich der Hochwasserschutzanlage jeweils eine große Bedeutung zukommt.
In der Gesamtbetrachtung musste jedoch – insbesondere wegen der im Hochwasserfall immer wieder zu erwartenden Gefahren und Schäden – schließlich dem Hochwasserschutz das größere Gewicht beigemessen und die Abweichung von den Zielen des Regionalplans zugelassen werden.
Das Zielabweichungsverfahren war notwendig, weil dem Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens ein im Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge ausgewiesenes Vorranggebiet für Natur- und Landschaft entgegenstand.
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken soll als Trockenbecken – ein sogenanntes grünes Becken - ohne Dauerstau ausgelegt werden. Bei Normalwetterlage bleibt dabei der natürliche Lauf der Würschnitz mit den angrenzenden Lebensräumen der Talaue auch innerhalb des Beckenraumes erhalten.
Im Hochwasserfall wird ein Grundablass geschlossen, das Becken füllt sich und der Wasseranstieg der Würschnitz unterhalb des Beckens kann so um 40 Stunden verzögert werden.
Die Hochwasser 2002, 2010 und 2013 haben gezeigt, dass die Orte Jahnsdorf, Klaffenbach und auch die Stadt Chemnitz mit Schäden in Millionenhöhe betroffen waren, so dass die Notwendigkeit wirksamer Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich wurde. Durch die Lage des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens im Mittellauf der Würschnitz kann ein großes Einzugsgebiet im Mittel- und Unterlauf sowie in Chemnitz besser geschützt werden.
Ein weiterer Vorteil des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens Jahnsdorf besteht in der hochwasserreduzierenden Wirkung über die Würschnitz hinaus bis nach Chemnitz.
Die im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens von den beteiligten Naturschutzverbänden geäußerten Einwände und Bedenken, dass das geplante Vorhaben Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen wird, wurden seitens der Landesdirektion Sachsen umfassend analysiert und bewertet.
Die raumordnerische Prüfung ergab, dass sowohl den Belangen des Hochwasserschutzes wie auch denen des Naturschutzes im geplanten Bau- und Betriebsbereich der Hochwasserschutzanlage jeweils eine große Bedeutung zukommt.
In der Gesamtbetrachtung musste jedoch – insbesondere wegen der im Hochwasserfall immer wieder zu erwartenden Gefahren und Schäden – schließlich dem Hochwasserschutz das größere Gewicht beigemessen und die Abweichung von den Zielen des Regionalplans zugelassen werden.