Medieninformationen 2014
[76/2014 - 19.09.2014]
Landesdirektion Sachsen beanstandet die neu gefasste Hauptsatzung der Stadt Dresden
Mit Bescheid vom heutigen Tag hat die Landesdirektion Sachsen den Beschluss des Dresdner Stadtrates vom 4. September 2014 zur Neufassung der Hauptsatzung beanstandet. Die Stadt muss den Beschluss bis zum 31. Oktober 2014 aufheben.
Anlass für diese Entscheidung ist die neugefasste Regelung zur Besetzung der städtischen Ausschüsse.
Die Mitglieder der Ausschüsse sollen nicht mehr wie bisher gewählt, sondern von den einzelnen Fraktionen benannt werden. Dabei erlaubt die neue Regelung den Stadtratsfraktionen ausdrücklich, auch fraktionsfremde Mitglieder für die Ausschüsse zu benennen. Dies widerspricht der Sächsischen Gemeindeordnung.
Nach der einschlägigen Gesetzesbegründung können die Fraktionen bestimmen, wen sie aus ihrer Mitte in die Ausschüsse entsenden. Die Benennung von fraktionsfremden Gemeinderatsmitgliedern ist nicht möglich. Ein solches Vorgehen würde zu fehlerhaften Besetzungen der Ausschüsse führen.
Im Übrigen dauert die Prüfung der neugefassten Hauptsatzung noch an. Da die Besetzung der Ausschüsse aber bereits angelaufen ist, musste die Landesdirektion Sachsen in diesem Punkt bereits jetzt tätig werden.
Die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Neufassung der Hauptsatzung hat zur Folge, dass die Hauptsatzung in ihrer alten Fassung zunächst in Kraft bleibt. Sie bildet damit auch bis auf weiteres die rechtliche Grundlage für die Besetzung der städtischen Ausschüsse.