Medieninformationen 2014
[055/2014 - 07.07.2014]
Hochwasserschutz zwischen Brottewitz und Torgau Elbbrücke kann verbessert werden
Landesdirektion Sachsen gibt mit Planfeststellungsbeschluss grünes Licht für Deich-Instandsetzung
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Plan für das Vorhaben der DIN-gerechten Instandsetzung des Deiches zwischen Brottewitz und Torgau Elbbrücke, 5. und 6. Bauabschnitt festgestellt. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsens wird dadurch berechtigt, mit der Instandsetzung des maroden Deiches, der Deichrückverlegung und dem teilweisen Rückbau des Altdeiches zu beginnen. Der Beschluss ist sofort vollziehbar.
Der betreffende Deichabschnitt befindet sich im Landkreis Nordsachsen, rund 10 Kilometer südöstlich der Kreisstadt Torgau. Die Gemarkung gehört zur Gemeinde Arzberg.
Derzeit ist die Standsicherheit im Hochwasserfall auf der gesamten Deichlänge beeinträchtigt, hauptsächlich durch Sickerwasseraustritte am landseitigen Deichfuß. Am Siel Kathewitz/Köllitsch besteht eine Umläufigkeit des Bauwerkes und führt zu Sickerwasseraustritt auf der Landseite. Es bestehen Defizite im gesamten Deichabschnitt bezüglich der DIN-gerechten Deichgeometrie, hier vor allem Höhe und Breite der Deichkrone und landseitige Böschungsneigung, die zum Teil nicht vorhandene Standsicherheit des Deiches sowie Schwachstellen im inneren Aufbau des Deiches sowie im Deichuntergrund. Mit der Deichrückverlegung im Bereich Köllitsch wird dem Hochwasserschutzkonzept Elbe entsprochen. Die Elbe gewinnt dabei mehr Retentionsraum und bestehende Engstellen werden entlastet.
Ausgehend von diesen Defiziten sind umfangreiche Arbeiten zur Herstellung der Funktions- und Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage erforderlich, um die Ortschaften Adelwitz, Stehla und Köllitsch vor einen Hochwasser mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100) zu schützen. Diese umfassen folgende Maßnahmen:
DIN-gerechte Instandsetzung des Deiches auf einer Länge von 2.017 Metern auf der bestehenden Deichlinie:
o Erhöhung und Verbreiterung der Deichkrone auf drei Meter Breite,
o Herstellung einer einheitlichen 1 : 3 geneigten landseitigen Böschung gemäß den Regelwerken im Bereich der Krone
und auf der Landseite, d. h. unter Beibehaltung des wasserseitigen Deichfußes,
o Herstellung einer ausreichenden Innendichtung des Deichkörpers an den undichten Stellen,
o Anlegen eines Deichverteidigungsweges auf der landseitigen Berme.
Deichrückverlegung auf einer Länge von 1.925 Metern durch den Neubau eines Drei-Zonen-Deiches mit einer
Oberflächendichtung aus bindigem Erdstoff,
Rückbau des vorhandenen Altdeiches in zwei Teilabschnitten auf einer Gesamtlänge von 1.580 Metern; Erhalt eines
ökologisch wichtigen Altdeichabschnittes (255 Meter),
Instandsetzung und Neubau von vier Deichüberfahrten,
Rückbau von zwei Pumpstationen,
Rück- und Neubau des Siels Kathewitz/Köllitsch an der Querung von Deich und Alter Elbe,
naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festge-stellten Planes werden demnächst in der Gemeinde Arzberg zwei Wochen zu jedermanns Einsicht ausliegen. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig ortsüblich durch Abdruck im Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird dann auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen einsehbar sein.