Medieninformationen 2014
[44/2014 - 25.04.2014]
Rechtsaufsicht gibt Chemnitzer Stadthaushalt 2014 zum Vollzug frei
Stadt erleidet Werteverlust und muss weiter sparsam sein
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 23. April 2014 den Haushalt der Stadt Chemnitz für 2014 mit Gesamtaufwendungen von 603,65 Mio. Euro genehmigt.
Der Haushalt der Stadt für 2014 ist nicht ausgeglichen und weist ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von 18,06 Mio. Euro aus. Die Stadt nimmt damit einen Werteverlust an ihrem Vermögen in Kauf. So belaufen sich die im Haushalt 2014 enthaltenen Abschreibungen auf insgesamt 57,27 Mio. Euro. Nur wenn der Haushalt vollumfänglich ausgeglichen wäre, könnten diese Abschreibungen in voller Höhe gedeckt werden und damit das städtische Vermögen rechnerisch ungeschmälert erhalten bleiben.
In der laufenden Verwaltung weist die Stadt zwar einen Liquiditätsüberschuss aus. Da dieser noch nicht ausreicht, um daraus die ordentliche Kredittilgung zu finanzieren, kann die Stadt ihre dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2014 noch nicht wiederherstellen. Dies wird laut der Planunterlagen ab dem Jahr 2015 der Fall sein. Dafür sind allerdings die konsequente weitere Umsetzung der Fortschreibung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes (Ekko II) und damit verbunden ein Höchstmaß an Haushaltsdisziplin zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund muss sich die Stadt bei der Umsetzung von Konzepten, die Investitionsausgaben nach sich ziehen, strikt an die finanziellen Spielräume halten, die sich aus der Veranschlagung im Haushalt ergeben. Raum für zusätzliche Ausgaben sieht die Landesdirektion nur dann, wenn diese durch Erschließung zusätzlicher Einnahmen oder Sparpotentiale oder den Wegfall bereits geplanter und finanzierter Ausgaben gegenfinanziert werden können.
Insgesamt konnte der diesjährige Haushalt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen noch als gesetzmäßig eingestuft werden. Auch die in der Haushaltssatzung für 2014 enthaltene Kreditaufnahme wurde im Ergebnis der Prüfung genehmigt, wenn auch die Bewertung der aktuellen Haushaltssituation Anlass für rechtsaufsichtliche Kritik und entsprechende Hinweise bot.
In diesem Zusammenhang sind vor allem die Erhöhung der Zuschüsse an die Städtische Theater Chemnitz gGmbH um jährlich ca. 1 Mio. Euro ab diesem Jahr sowie die aktuelle Situation beim „TIETZ“ zu erwähnen. Während für das Theater mittlerweile bereits ein vom Stadtrat beschlossenes Konzept zu dessen weiterer Entwicklung ab 2014 existiert, wird ein Entwicklungskonzept für das „TIETZ“ gegenwärtig noch von einer städtischen Arbeitsgruppe erarbeitet. Dabei erwartet die Landesdirektion, dass nunmehr auch für das „TIETZ“ ein echter Konsolidierungswille und der Mut zu maßgeblichen, eventuell auch strukturellen Veränderungen erkennbar werden. Angesichts schwindender finanzieller Gestaltungsspielräume im städtischen Haushalt müsste sonst auch die ab nächstem Jahr geplante Erhöhung der Zuschüsse an das „TIETZ“ um ebenfalls etwa 1 Mio. Euro wie schon die diesjährige Erhöhung der Zuschüsse an das städtische Theater durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in anderen städtischen Aufgabenfeldern erwirtschaftet werden.
Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die Stadt mit beträchtlichem finanziellem Aufwand bereits kulturelle und sportliche Aufgaben wie etwa die Unterhaltung von „TIETZ“, Theater und Museum Gunzenhauser oder den Umbau des Stadions an der Gellertstraße wahrnimmt. Die Erledigung dieser Aufgaben hat - zumindest nach Art und Umfang - nur im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Die Deckung von Mehraufwendungen in diesen Bereichen darf die Stadt nicht bei der Erledigung anderer Aufgaben behindern, zu deren Wahrnehmung sie gesetzlich verpflichtet ist.