Medieninformationen 2014
[060/2014 - 18.07.2014]
Verkehrssicherheit in Geithain verbessert sich für Fußgänger und Radfahrer
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für den Anbau eines Geh- und Radweges an die B 7
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Anbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges südlich an die vorhandene Bundesstraße B 7 zwischen Niedergräfenhain, einem Ortsteil der Stadt Geithain, und der Stadt Geithain erlassen.
Die Länge des Planungsabschnittes beträgt gut 1,5 Kilometer. Der Geh- und Radweg ist für den Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 2,50 Meter vorgesehen.
Antragsteller und Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses können nun die Ausschreibungen und anschließend die Bauarbeiten in Angriff genommen werden.
Derzeit ist im betroffenen Abschnitt kein Geh- und Radweg vorhanden. Radfahrer und abschnittsweise auch Fußgänger sind deshalb gezwungen, die vorhandene Bundesstraße zu benutzen. Diese weist eine hohe Verkehrsbelastung und einen Schwerverkehrsanteil von 8 Prozent auf.
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Verknüpfung der Bundesautobahn A 72 mit der B 7 an der Anschlussstelle bei Niedergräfenhain wird eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung auf dem Abschnitt der B 7 erwartet. In Anbetracht der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde außerorts, des hohen Schwerverkehrsanteils sowie des hügeligen Geländes kann mit dem Anbau des geplanten Geh- und Radweges eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreicht werden. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf den Schülerradverkehr zwischen dem Geithainer Ortsteil Niedergräfenhain und der Stadt Geithain. Niedergräfenhain gehört zum Einzugsbereich der Paul-Guenther-Schule (Grundschule) in der Stadt Geithain. Ferner befinden sich in Geithain ein Internationales Wirtschaftsgymnasium und ein Standort der Volkshochschule.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in der Stadt Geithain öffentlich ausgelegt.