Medieninformationen 2014
[21/2014 - 28.02.2014]
Baurecht für komplizierte Straßensanierung am Dresdner Elbhang
Landesdirektion Sachsen genehmigt den Ausbau des Straßenzuges "Staffelsteinstraße/Straße des Friedens" zwischen den Dresdner Ortsteilen Niederpoyritz und Pappritz
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Straßenzuges Staffelsteinstraße/Straße des Friedens in Dresden abgeschlossen. Damit verfügt die Landeshauptstadt Dresden über Baurecht.
Der Straßenzug Staffelsteinstraße/Straße des Friedens ist Teil der Kreisstraße K 6201. Diese verbindet die Staatsstraße S 167 (Pillnitzer Landstraße) in Niederpoyritz mit der Kreisstraße K 6212 (Schönfelder Landstraße) in Gönnsdorf. Sie dient der Erschließung der Ortslage Pappritz sowie des Schönfelder Hochlands. Darüber hinaus hat sie eine besondere Bedeutung als Havariestrecke für die hochwassergefährdeten Abschnitte der Pillnitzer Landstraße.
Das Straßenbauvorhaben umfasst die rund 1.820 Meter lange Strecke zwischen der Eugen-Dietrich-Straße im Ortsteil Niederpoyritz und der nördlichen Einmündung der Birkenstraße im Ortsteil Pappritz. Der Ausbau folgt dem vorhandenen Trassenverlauf. Dabei wird die Straße komplett erneuert, Gehwege werden angebaut und eine Straßenbeleuchtung installiert. Aufgrund der besonderen topographischen Lage am Elbhang werden im Bereich der Staffelsteinstraße zehn Stützbauwerke komplett erneuert und zwei weitere saniert.
Neben dem Straßenbau umfasst das Projekt noch zwei weitere Planungsteile. Dies ist zum einen die Neuordnung der kommunalen Abwasseranlagen sowie der Straßenentwässerung. Zum anderen die Ertüchtigung des Pappritzer Dorfteiches.
Gegenwärtig weist der Straßenzug Staffelsteinstraße/Straße des Friedens sowohl in verkehrlicher als auch in baulicher Hinsicht erhebliche Mängel auf. So betragen die Fahrbahnbreiten der Staffelsteinstraße selbst in engen Kurven in der Regel nur 5,00 Meter. Dadurch ist in Engstellen bereits die Begegnung von zwei Pkw riskant. Die Fahrbahndecken sind stark verformt. Durchgehende Gehwege fehlen weitgehend und die vorhandenen Gehwege sind aufgrund des schlechten Zustandes nur eingeschränkt nutzbar. Des Weiteren fehlt auf weiten Strecken eine geordnete Straßenentwässerung. Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber die Fußgänger, sind gegenwärtig einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Insgesamt wird der Straßenzug den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer in keiner Weise mehr gerecht.
Auf der Grundlage der jetzt genehmigten Planung kann die Landeshauptstadt Dresden den Straßenzug fast durchgehend in einer Breite von 5,50 Meter ausbauen. Ausgenommen sind lediglich einige wenige, durch Zwangspunkte verursachte, Engstellen. Die Staffelsteinstraße erhält auf einer Seite einen Gehweg mit einer Breite von ca. 1,50 Meter. An der Straße des Friedens, die durch die engstehende Bebauung im Ortsteil Pappritz führt, werden beidseitig Fußwege angebaut. Um den Ein- und Ausstieg an den Bushaltestellen einfacher und sicherer zu gestalten, wird hier der Gehweg mit einer Breite von 2,00 Metern errichtet.
Im Rahmen des Straßenausbaus werden die Entwässerungskanäle erneuert und zum Teil verlängert. Das Vorhaben wird gleichzeitig genutzt um die vorhandenen Trinkwasser-, Gas-, und Elektroleitungen zu erneuern.
Eine Besonderheit stellt die umfassende Sanierung des Pappritzer Dorfteiches dar. Zukünftig ist dieser wichtiger Bestandteil der Straßenentwässerung. Zugleich wird er in seinem Erscheinungsbild als prägender Bestandteil des Pappritzer Dorfkernes erhalten. Um beide Ziele zu erreichen, erneuert die Stadt die maroden Ufermauern einschließlich der Gründung. Am Ablauf errichtet sie ein Drosselbauwerk. Unterhalb des Dorfteiches ertüchtigt sie den verrohrten Teil des Pappritzer Dorfbaches.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens war über mehr als sechzig Einwendungen von Betroffenen zu entscheiden. Viele Konflikte haben ihre Ursache in der besonderen Lage des Straßenzuges entlang von aufwendig trassierten Hanggrundstücken und durch den eng bebauten Pappritzer Ortskern. Trotz aller Bemühungen ist auch die jetzt genehmigte Variante mit Belastungen für Anwohner und Umwelt verbunden. Um diese zu minimieren oder auszugleichen hat die Landesdirektion Sachsen eine Reihe von Maßnahmen festgelegt. Dazu zählt der Einbau von Schallschutzfenstern genauso wie die Errichtung neuer Grundstückszufahrten.
Zum Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft nimmt die Stadt Dresden Baum- und Gehölzanpflanzungen vor und entsiegelt Flächen. Des Weiteren lässt sie die bestehende Ufermauer des Pappritzer Dorfteiches naturnah ausbilden.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in der Stadt Dresden erfolgen. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.