Medieninformationen 2014
[062/2014 - 21.07.2014]
Start frei für Kreisinvestitionen im Elbland
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2014/2015 des Landkreises Meißen
Mit Bescheid vom 17. Juli 2014 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) den Doppelhaushalt 2014/2015 des Landkreises Meißen zur Bewirtschaftung freigegeben. Zugleich wurde die vom Landkreis geplante Aufnahme von Krediten genehmigt.
Der vom Kreistag des Landkreises Meißen am 26. Juni 2014 verabschiedete Haushalt hat in 2014 ein Volumen in Höhe von rund 347,8 Mio. Euro. In 2015 beträgt das Volumen rund 351,1 Mio. Euro.
Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1,05 Mio. Euro für 2014 und in Höhe von 1,2 Mio. Euro für 2015 vorgesehen.
Die vom Kreistag beschlossene Höhe der Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushalts beteiligen, beträgt im Haushaltsjahr 2014 33,42 Prozent und im Haushaltsjahr 2015 33,88 Prozent. Dies stellt eine nicht unerhebliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahressatz (31,8 Prozent) dar.
Der Landkreis reduziert durch die Tilgung von Krediten die Pro-Kopf-Verschuldung weiter. Betrug diese am 31. Dezember 2013 noch rund 155 Euro je Einwohner, so wird bis zum 31. Dezember 2017 eine Verschuldung von rund 109 Euro je Einwohner erwartet. Damit unterschreitet er die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner deutlich.
Der Landkreis Meißen beabsichtigt, im Jahr 2017 keine Kredite mehr in Anspruch zu nehmen.
Die Landesdirektion Sachsen konnte die beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigen, da die erforderliche Leistungsfähigkeit des Landkreises gegeben ist. Die Kredite werden überwiegend zur Finanzierung bereits begonnener und neuer Investitionen in die Infrastruktur (u. a. Kreisstraßenbau) eingesetzt.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass der Haushalt 2014 nicht frei von Risiken ist. Da beispielsweise die Tariferhöhung für die tariflich Beschäftigten zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht feststand, wurde für 2014 eine voraussichtliche Tariferhöhung von 2 Prozent veranschlagt. Der Tarifabschluss ging aber mit 3 Prozent für 2014 und 2,4 Prozent für 2015 darüber hinaus.
Der Landkreis Meißen ist aufgefordert, diesem und weiteren Risiken durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Insbesondere muss der Landkreis dafür sorgen, den ab 2017 geltenden rechtlichen Regelungen zum Haushaltsausgleich Rechnung zu tragen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kommunen verpflichtet, auch die Abschreibungen für das vorhandene Anlagevermögen zu erwirtschaften.
Positiv bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass die Liquidität des Landkreises Meißen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 sowie innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis Ende 2018 gewahrt bleibt.