Medieninformationen 2014
[046/2014 - 09.05.2014]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Haushalt des Landkreises Leipzig für das Jahr 2014 bestätigt. Gleichzeitig wurde der Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2,45 Mio. Euro genehmigt.
Der vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 12. März 2014 verabschiedete Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 385.279.230 EUR und Aufwendungen in Höhe von 386.559.230 EUR vor. Das veranschlagte ordentliche Gesamtergebnis von -1.280.000 EUR zeigt, dass der Landkreis die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen nicht vollständig finanzieren kann. Dem Landkreis Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2014 allein aufgrund der geltenden Übergangsvorschriften zur Einführung der Doppik, einen gesetzmäßigen Haushalt zu erreichen. Dabei kann der Bedarf an Zahlungsmitteln durch noch vorhandene Liquiditätsreserven in Höhe von 2.579.900 EUR ausgeglichen werden kann.
Die künftige Entwicklung der liquiden Mittel lässt erkennen, dass der Landkreis in den kommenden Jahren seine Reserven vollständig aufbraucht. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass das Ziel eines ausgeglichenen und damit gesetzmäßigen Haushalts im Jahr 2016 erreicht wird. Infolgedessen ist die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen mit Auflagen und Hinweisen verbunden. So wurde dem Landkreis Leipzig eine freiwillige Haushaltskonsolidierung empfohlen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Kreisumlage ist nicht auszuschließen.
Der vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 12. März 2014 verabschiedete Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 385.279.230 EUR und Aufwendungen in Höhe von 386.559.230 EUR vor. Das veranschlagte ordentliche Gesamtergebnis von -1.280.000 EUR zeigt, dass der Landkreis die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen nicht vollständig finanzieren kann. Dem Landkreis Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2014 allein aufgrund der geltenden Übergangsvorschriften zur Einführung der Doppik, einen gesetzmäßigen Haushalt zu erreichen. Dabei kann der Bedarf an Zahlungsmitteln durch noch vorhandene Liquiditätsreserven in Höhe von 2.579.900 EUR ausgeglichen werden kann.
Die künftige Entwicklung der liquiden Mittel lässt erkennen, dass der Landkreis in den kommenden Jahren seine Reserven vollständig aufbraucht. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass das Ziel eines ausgeglichenen und damit gesetzmäßigen Haushalts im Jahr 2016 erreicht wird. Infolgedessen ist die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen mit Auflagen und Hinweisen verbunden. So wurde dem Landkreis Leipzig eine freiwillige Haushaltskonsolidierung empfohlen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Kreisumlage ist nicht auszuschließen.