Medieninformationen 2014
[78/2014 - 01.10.2014]
Landesdirektion Sachsen weist Widerspruch der Bürgerinitiative „Privatisierungsbremse“ zurück
Nachdem der Stadtrat der Stadt Leipzig Anfang des Jahres den Bürgerentscheid über den Verkauf kommunalen Eigentums abgelehnt hatte, hat die Landesdirektion Sachsen nunmehr auch den von der Bürgerinitiative „Privatisierungsbremse“ eingelegten Widerspruch gegen die Stadtratsentscheidung zurückgewiesen.
Mit dem Bürgerbegehren und dem sich daran anschließenden Bürgerentscheid wollte die Bürgerinitiative erreichen, dass Privatisierungen städtischen Vermögens künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit des Stadtrates zulässig sind.
In der Sächsischen Gemeindeordnung ist im Detail geregelt, welche Entscheidungen der Stadtrat mit welcher Mehrheit zu treffen hat. Generell werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Demgegenüber sind Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen gehören die Beschlüsse über den Verkauf kommunalen Vermögens nicht zu diesen Ausnahmen. Die Einführung einer Zweidrittelmehrheit für derartige Abstimmungen wäre ein Verstoß gegen die Sächsische Gemeindeordnung.
Mit dem Bürgerbegehren und dem sich daran anschließenden Bürgerentscheid wollte die Bürgerinitiative erreichen, dass Privatisierungen städtischen Vermögens künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit des Stadtrates zulässig sind.
In der Sächsischen Gemeindeordnung ist im Detail geregelt, welche Entscheidungen der Stadtrat mit welcher Mehrheit zu treffen hat. Generell werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Demgegenüber sind Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen gehören die Beschlüsse über den Verkauf kommunalen Vermögens nicht zu diesen Ausnahmen. Die Einführung einer Zweidrittelmehrheit für derartige Abstimmungen wäre ein Verstoß gegen die Sächsische Gemeindeordnung.