Medieninformationen 2014
[054/2014 - 03.07.2014]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Nordsachsen
Mit Bescheid vom 2. Juli 2014 hat die Landesdirektion Sachsen den Haushalt des Landkreises Nordsachsen für das Jahr 2014 bestätigt und den in der beschlossenen Haushaltssatzung enthaltenen Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1,4 Mio. Euro unter Auflagen genehmigt. Die im diesjährigen Haushaltsplan vorgesehene Kreditaufnahme dient der Finanzierung von Investitionen im Bereich des Rettungsdienstes.
Der vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen am 5. März 2014 verabschiedete Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 237.665.471 EUR und Aufwendungen in Höhe von 246.385.577 EUR vor. Das veranschlagte ordentliche Gesamtergebnis von -8.720.106 EUR zeigt auf, dass der Landkreis in diesem Haushaltsjahr nicht in der Lage ist, die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen zu finanzieren.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den diesjährigen Haushalt des Landkreises Nordsachsen dennoch genehmigen, da in diesem Haushaltsjahr zumindest ein Haushaltsausgleich nach der Übergangsvorschrift des § 131 Abs. 6 der sächsischen Gemeindeordnung erreicht wird.
Da auch die künftige Entwicklung keine bessere Prognose aufzeigt, wurde dem Landkreis aufgegeben, eine Erhöhung der Entgelt- und Umlagesätze zu prüfen, um zusätzliches Konsolidierungspotential zu erschließen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Kreisumlage ist nicht auszuschließen. Ziel sollte es sein, einen ausgeglichenen und damit gesetzmäßigen Haushalt im Jahr 2015 vorlegen zu können.
Der vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen am 5. März 2014 verabschiedete Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 237.665.471 EUR und Aufwendungen in Höhe von 246.385.577 EUR vor. Das veranschlagte ordentliche Gesamtergebnis von -8.720.106 EUR zeigt auf, dass der Landkreis in diesem Haushaltsjahr nicht in der Lage ist, die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen zu finanzieren.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den diesjährigen Haushalt des Landkreises Nordsachsen dennoch genehmigen, da in diesem Haushaltsjahr zumindest ein Haushaltsausgleich nach der Übergangsvorschrift des § 131 Abs. 6 der sächsischen Gemeindeordnung erreicht wird.
Da auch die künftige Entwicklung keine bessere Prognose aufzeigt, wurde dem Landkreis aufgegeben, eine Erhöhung der Entgelt- und Umlagesätze zu prüfen, um zusätzliches Konsolidierungspotential zu erschließen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Kreisumlage ist nicht auszuschließen. Ziel sollte es sein, einen ausgeglichenen und damit gesetzmäßigen Haushalt im Jahr 2015 vorlegen zu können.