Medieninformationen 2014
[045/2014 - 30.04.2014]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt der Stadt Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Haushalt der Stadt Leipzig bestätigt. Gleichzeitig ist der Gesamtbetrag vorgesehener Kreditaufnahmen in Höhe von 25,3 Mio. Euro zur Finanzierung von Investitionen genehmigt worden.
Da die veranschlagten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 1.373 Mio. Euro die Erträge in Höhe von knapp 1.355 Mio. Euro nicht decken, kann die Stadt in diesem Haushaltsjahr den gesetzlich geforderten Ausgleich im Ergebnishaushalt nicht gewährleisten. Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen die Erträge um rund 18,2 Mio. Euro.
Der Stadt Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2014 allein aufgrund geltender Übergangsvorschriften zur Einführung der Doppik, einen gesetzmäßigen Haushalt zu erreichen. Dabei kann der Bedarf an Zahlungsmitteln noch durch vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden.
Diese Übergangsvorschriften gelten jedoch nur bis zum Haushaltsjahr 2016. Die Stadt muss ihre Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass sie das Ziel eines ausgeglichenen und damit gesetzmäßigen Haushalts im Jahr 2017 erreichen kann.
Da überdies mit dem Investitionsstau in den Bereichen Kita- und Schulhausbau sowie Straßensanierung weitere Haushaltsrisiken bestehen, hat die LDS die Genehmigung erneut mit Auflagen verbunden. So wurde der Stadt Leipzig unter anderem aufgegeben, im Haushaltsvollzug alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen sowie sämtliche Einnahmequellen und Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere ist eine Erhöhung des veranschlagten Fehlbetrages – etwa in Folge der beschlossenen und weiter zu erwartenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten der Stadt Leipzig – zu vermeiden.
Da die veranschlagten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 1.373 Mio. Euro die Erträge in Höhe von knapp 1.355 Mio. Euro nicht decken, kann die Stadt in diesem Haushaltsjahr den gesetzlich geforderten Ausgleich im Ergebnishaushalt nicht gewährleisten. Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen die Erträge um rund 18,2 Mio. Euro.
Der Stadt Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2014 allein aufgrund geltender Übergangsvorschriften zur Einführung der Doppik, einen gesetzmäßigen Haushalt zu erreichen. Dabei kann der Bedarf an Zahlungsmitteln noch durch vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden.
Diese Übergangsvorschriften gelten jedoch nur bis zum Haushaltsjahr 2016. Die Stadt muss ihre Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass sie das Ziel eines ausgeglichenen und damit gesetzmäßigen Haushalts im Jahr 2017 erreichen kann.
Da überdies mit dem Investitionsstau in den Bereichen Kita- und Schulhausbau sowie Straßensanierung weitere Haushaltsrisiken bestehen, hat die LDS die Genehmigung erneut mit Auflagen verbunden. So wurde der Stadt Leipzig unter anderem aufgegeben, im Haushaltsvollzug alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen sowie sämtliche Einnahmequellen und Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere ist eine Erhöhung des veranschlagten Fehlbetrages – etwa in Folge der beschlossenen und weiter zu erwartenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten der Stadt Leipzig – zu vermeiden.