Medieninformationen 2014
[024/2014 - 11.03.2014]
Tonabbau in Guttau-Neudörfel hat die Hürde der Raumordnung genommen
Landesdirektion Sachsen gibt Maßgaben für spätere Plan- und Genehmigungsverfahren vor
Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren zum geplanten Vorhaben „Tontagebau Guttau-Neudörfel“ in der Gemeinde Malschwitz im Landkreis Bautzen abgeschlossen. Unter Beachtung einer Reihe von raumordnerischen Maßgaben kann das Vorhaben nach Auffassung der Landesdirektion mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden.
Vorhabenträger ist die P-D Industriegesellschaft mbH mit Sitz in Puschwitz. Das Unternehmen beabsichtigt den Neuaufschluss des Tagebaues Guttau-Neudörfel im Malschwitzer Ortsteil Kleinsaubernitz. Damit soll die im Tagebau Guttau-Ostfeld im Jahr 2016 auslaufende Tongewinnung weitergeführt werden.
Das rund 19 Hektar große Vorhabengebiet befindet sich im Landkreis Bautzen, südwestlich der Ortslage Kleinsaubernitz. Es grenzt östlich an die Staatsstraße S 110 sowie westlich an das Alte Fließ (ehemals Dubrauke) an und umfasst ein potentielles Abbaufeld von 13,5 Hektar.
Der hier lagernde hochwertige Schamotteton soll für die Herstellung von Schamotterzeugnissen, als mineralischer Dichtungsbaustoff und als Abdichtungston in Deponien verwendet werden. Mit dem Aufschluss der Lagerstätte kann der Bedarf für weitere 30 Jahre gesichert werden.
Nach Abschluss der Tonförderung ist eine Nachnutzung im Sinne des Naturschutzes vorgesehen. Dafür sollen auf dem Areal Wasserflächen angelegt und standortgerechte Laubgehölze gepflanzt werden.
Für die weiteren Plan- und Genehmigungsverfahren hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 14 raumordnerische Maßgaben getroffen.
So sind die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen.
Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (FFH-Gebietes) „Täler um Weißenberg“ einschätzen zu können, ist eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Schutz des Grundwassers sind Überwachungsmaßnahmen zum Stand, der Menge und der Beschaffenheit des Grundwassers vorzusehen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die geplante Bandanlage über das Alte Fließ den zum Schutz der Ortslage Neudörfel vorgesehenen Hochwasserschutzdeich nicht beeinträchtigt.
Weitere Vorgaben der Raumordnung betreffen die Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzfläche, die Führung der Zu- und Abfahrtsstrecke sowie die erforderlichen Umverlegungen der sich im Abbaugebiet befindlichen Stromanlagen.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergbauliches Planfeststellungsverfahren beim Sächsischen Oberbergamt in Freiberg an. In diesem werden alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.