Medieninformationen 2014
[013 / 2014 - 10.02.2014]
Landkreis Görlitz aktualisiert Haushalt 2014
Nachtragshaushalt des Landkreises Görlitz zum Vollzug freigegeben
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 6. Februar 2014 den Nachtragshaushalt des Landkreises Görlitz für das Jahr 2014 zum Vollzug freigegeben.
Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts war notwendig, da der Landkreis Görlitz mit der Doppelhaushaltssatzung 2013/2014 nur für 2013 einen Stellenplan beschlossen hatte. Der noch offene Stellenplan 2014 wurde mit der jetzt genehmigten Nachtragshaushaltssatzung auf den Weg gebracht.
Der Nachtragshaushalt hat ein Volumen von ca. 467 Mio. Euro. Damit hat sich das Volumen gegenüber dem Wert aus dem Doppelhaushalt 2013/2014 um ca. 13 Mio. Euro erhöht. Das Gesamtergebnis verbessert sich geringfügig um ca. 0,8 Mio. Euro. Gleichwohl verbleibt ein Defizit in Höhe von ca. 18,5 Mio. Euro. An Investitionen sind ca. 19 Mio. Euro vorgesehen. Die Kreditaufnahme beläuft sich unverändert auf ca. 3,5 Mio. Euro. Der Umlagesatz für die Kreisumlage bleibt ebenfalls unverändert bei 33,5 Prozent.
Der Nachtragshaushaltsplan versetzt den Landkreis Görlitz in die Lage, im Jahr 2014 seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Auch die aktualisierte mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 und 2016 ist gesetzmäßig. Dies gilt jedoch nur aufgrund der Übergangsregelung, die es den Kommunen bis einschließlich 2016 erlaubt, bei der Aufstellung ihrer Haushalte Abschreibungen unberücksichtigt zu lassen.