Medieninformationen 2014
[051/2014 - 18.06.2014]
Stadtratswahl im Wahlkreis 9 der Stadt Leipzig muss wiederholt werden
Die Landesdirektion Sachsen hat heute die Stadtratswahlen in Leipzig vom 25. Mai 2014 für teilweise ungültig erklärt. Betroffen ist ausschließlich der Wahlkreis 9.
Grund für die Teilungültigkeitserklärung ist, dass im Wahlkreis 9 ein nicht wählbarer Bewerber zur Wahl zugelassen worden war.
Auch wenn dieser Bewerber nicht in den Stadtrat gewählt worden ist, hat er doch so viele Stimmen erhalten, dass das Ergebnis der Wahl möglicherweise ohne die Teilnahme dieses Bewerbers anders ausgefallen wäre. Es würde bereits dann zu einer Sitzverschiebung von einem Sitz von der SPD zur CDU kommen, wenn die CDU ein Fünftel der Stimmen des nicht wählbaren Bewerbers erhalten hätte.
Da das Ergebnis der Wahl somit durch den Wahlfehler beeinflusst worden sein kann, war die Wahl im Wahlkreis 9 für ungültig zu erklären. Gleichzeitig wurde die Stadt Leipzig aufgefordert, unverzüglich eine Teilneuwahl der Stadtratswahlen für den Wahlkreis 9 anzuordnen.