Medieninformationen 2014
[40/2014 - 17.04.2014]
Grundhafter Ausbau für die S 32 in Waldheim
Landesdirektion Sachsen genehmigt Ersatzneubau der Stützwand entlang der Zschopau in Waldheim
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Stützwand Bauwerk 14 entlang der Zschopau in Waldheim genehmigt.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Abriss und Neubau einer Stützwand im Zuge der Staatsstraße S 32 entlang der Zschopau in Waldheim. Außerdem beinhaltet die Planung den grundhaften Ausbau der Staatsstraße S 32. Die Ausbaulänge beträgt 610 Meter.
Die Baumaßnahme ist erforderlich, weil die Stützbauwerke entlang des Mühlgrabens und der Zschopau dringend erneuert werden müssen.
Das vorhandene Stützbauwerk „Mühlgraben“ befindet sich unmittelbar am Mühlgraben, der in Richtung Nordost von der Zschopau abzweigt. Das Bauwerk wurde teilweise als Stützwand, teilweise als befestigte Böschung errichtet. Die Gesamtlänge beträgt ca. 60 Meter. Die Böschungsbefestigung ist nur noch in Reststücken vorhanden und nicht mehr standsicher. Im Falle erhöhter Wasserführung sind Abspülungen nicht auszuschließen.
Die vorhandene Stützwand der Stützbauwerke „Zschopau“ befindet sich direkt an der Zschopau südlich der Zugangsbrücke zum „Oberwerder“ und hat eine Länge von rund 218 Meter im Bestand. Sie wurde auf dem gewachsenen granulitischen Grundgebirge gegründet und weist unterschiedliche Höhen auf. Die Risse, die sich an der Stützwand zeigen, haben ihre Ursache in Verwitterung sowie Aus- und Unterspülung. Es sind inzwischen vielfach offene Fugen vorhanden, so dass kein ausreichender Verbund mehr zwischen den Steinen besteht. An vielen Stellen wurden bereits Steine aus der Stütz-wand ausgespült. Diese Schäden können beim Fortschreiten zum vollständigen Tragfähigkeitsverlust der Stützwand führen. Eine bloße Sanierung ist ausweislich einer vorliegenden Substanzuntersuchung nicht sinnvoll. Die Stützwand muss neu errichtet werden.
Auch die Fahrbahn der S 32 erfordert einen grundhaften Ausbau. Die Straße ist in der Vergangenheit mehrfach ausgebessert worden. Ein Hocheinbau im Fahrbahnbereich führte dazu, dass der Fußgängerschutz zum vorhandenen Gehweg durch Bordanschlag nicht mehr gegeben war. Deshalb wurde eine Schutzplanke zwischen Fahrbahn und Gehweg geschlagen. Über einzelne Öffnungen ist der Zugang zwar gegeben, der Gesamteindruck und die Benutzerfreundlichkeit sind aber völlig unbefriedigend und unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit bedenklich.
Die Baumaßnahme erfolgt überwiegend im Bestand. Umweltbeeinträchtigungen bleiben deshalb geringfügig und werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Dies betrifft insbesondere Ersatzpflanzungen. Für Fledermaus- und Vogelarten, deren Nistbereiche aufgrund des Abrisses von Stützmauern verloren gehen, sind Er-satzhabitate bereits geschaffen.
Durch die Ersatzneubauten an der Zschopau und am Mühlgraben wird die Standsicherheit der S 32 wiederhergestellt. Der grundhafte Ausbau der S 32 mit der durchgängigen Anlage eines Gehweges bis zum Kindergarten sorgt darüber hinaus für eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in Waldheim öffentlich ausgelegt und den Betroffenen zugestellt. Zeitraum und genauer Ort der Auslegung werden rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Abriss und Neubau einer Stützwand im Zuge der Staatsstraße S 32 entlang der Zschopau in Waldheim. Außerdem beinhaltet die Planung den grundhaften Ausbau der Staatsstraße S 32. Die Ausbaulänge beträgt 610 Meter.
Die Baumaßnahme ist erforderlich, weil die Stützbauwerke entlang des Mühlgrabens und der Zschopau dringend erneuert werden müssen.
Das vorhandene Stützbauwerk „Mühlgraben“ befindet sich unmittelbar am Mühlgraben, der in Richtung Nordost von der Zschopau abzweigt. Das Bauwerk wurde teilweise als Stützwand, teilweise als befestigte Böschung errichtet. Die Gesamtlänge beträgt ca. 60 Meter. Die Böschungsbefestigung ist nur noch in Reststücken vorhanden und nicht mehr standsicher. Im Falle erhöhter Wasserführung sind Abspülungen nicht auszuschließen.
Die vorhandene Stützwand der Stützbauwerke „Zschopau“ befindet sich direkt an der Zschopau südlich der Zugangsbrücke zum „Oberwerder“ und hat eine Länge von rund 218 Meter im Bestand. Sie wurde auf dem gewachsenen granulitischen Grundgebirge gegründet und weist unterschiedliche Höhen auf. Die Risse, die sich an der Stützwand zeigen, haben ihre Ursache in Verwitterung sowie Aus- und Unterspülung. Es sind inzwischen vielfach offene Fugen vorhanden, so dass kein ausreichender Verbund mehr zwischen den Steinen besteht. An vielen Stellen wurden bereits Steine aus der Stütz-wand ausgespült. Diese Schäden können beim Fortschreiten zum vollständigen Tragfähigkeitsverlust der Stützwand führen. Eine bloße Sanierung ist ausweislich einer vorliegenden Substanzuntersuchung nicht sinnvoll. Die Stützwand muss neu errichtet werden.
Auch die Fahrbahn der S 32 erfordert einen grundhaften Ausbau. Die Straße ist in der Vergangenheit mehrfach ausgebessert worden. Ein Hocheinbau im Fahrbahnbereich führte dazu, dass der Fußgängerschutz zum vorhandenen Gehweg durch Bordanschlag nicht mehr gegeben war. Deshalb wurde eine Schutzplanke zwischen Fahrbahn und Gehweg geschlagen. Über einzelne Öffnungen ist der Zugang zwar gegeben, der Gesamteindruck und die Benutzerfreundlichkeit sind aber völlig unbefriedigend und unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit bedenklich.
Die Baumaßnahme erfolgt überwiegend im Bestand. Umweltbeeinträchtigungen bleiben deshalb geringfügig und werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Dies betrifft insbesondere Ersatzpflanzungen. Für Fledermaus- und Vogelarten, deren Nistbereiche aufgrund des Abrisses von Stützmauern verloren gehen, sind Er-satzhabitate bereits geschaffen.
Durch die Ersatzneubauten an der Zschopau und am Mühlgraben wird die Standsicherheit der S 32 wiederhergestellt. Der grundhafte Ausbau der S 32 mit der durchgängigen Anlage eines Gehweges bis zum Kindergarten sorgt darüber hinaus für eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in Waldheim öffentlich ausgelegt und den Betroffenen zugestellt. Zeitraum und genauer Ort der Auslegung werden rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.