Medieninformationen 2014
[029/2014 - 27.03.2014]
Staatsstraße S 28 kann östlich von Bornitz ausgebaut werden
Straße wird verbreitert und im Bestand verbessert
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 28 bei Bornitz abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den rund 1650 Meter langen grundhaften Ausbau der Staatsstraße.
Die Baustrecke befindet sich im Landkreis Nordsachsen und verläuft weitgehend parallel zur Bahnstrecke von Leipzig nach Dresden. Der Bauanfang liegt am östlichen Ortsausgang von Bornitz in Richtung Riesa. Das Bauende ist an der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Nordsachsen und Meißen.
Die S 28 beginnt in Riesa, verläuft über Canitz, Wadewitz und Borna auf einer Länge von insgesamt 13 Kilometern bis nach Oschatz, wo sie in die B 6 (Leipzig – Dresden) einmündet. Sie stellt damit eine wichtige Verbindung zwischen den Orten Riesa und Oschatz im Kernnetz des Freistaates Sachsen dar. Die weitere Ausbauplanung der Ortsdurchfahrt der S 28 in Bornitz ist in Vorbereitung.
Der planfestgestellte Ausbau sieht einen regelkonformen Straßenquerschnitt von 9,5 Metern vor. Das heißt, die Fahrbahn verfügt über zwei Fahrstreifen mit einer Gesamtbreite von 6,00 Metern sowie beidseitigen Randstreifen und Bankett von je 1,75 Meter. Derzeit hat die S 28 derzeit nur eine Fahrbahnbreite zwischen 5,00 Meter und 5,80 Meter.
Der vorhandene unzureichende Zustand der Straße - gekennzeichnet von Einsenkungen der Fahrbahn, großflächigen Reparaturbereichen und schadhaften Rändern - wird beseitigt. Die Straße erhält funktionsfähige Entwässerungsanlagen. Die Knotenpunkte mit den beiden Kreisstraßen 8946 und 8938 werden mit separaten Abbiegespuren versehen und die Eckausrundungen der Einmündungen anforderungsgemäß ausgebildet. Mit dem Ausbauvorhaben werden die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hergestellt und die Leistungsfähigkeit der S 28 als wichtige Verbindung zwischen Riesa und Oschatz erhöht.
Lärmsteigerungen sind durch den Ausbau nicht zu erwarten, so dass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Vorhaben ist umweltverträglich. Es werden keine Schutzgebietsvorschriften oder artenschutzrechtliche Verbotsvorschriften verletzt. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den vom Vorhabenträger geplanten Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Der festgestellte Plan für die S 28 Ausbau östlich Bornitz wird für zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Baustrecke befindet sich im Landkreis Nordsachsen und verläuft weitgehend parallel zur Bahnstrecke von Leipzig nach Dresden. Der Bauanfang liegt am östlichen Ortsausgang von Bornitz in Richtung Riesa. Das Bauende ist an der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Nordsachsen und Meißen.
Die S 28 beginnt in Riesa, verläuft über Canitz, Wadewitz und Borna auf einer Länge von insgesamt 13 Kilometern bis nach Oschatz, wo sie in die B 6 (Leipzig – Dresden) einmündet. Sie stellt damit eine wichtige Verbindung zwischen den Orten Riesa und Oschatz im Kernnetz des Freistaates Sachsen dar. Die weitere Ausbauplanung der Ortsdurchfahrt der S 28 in Bornitz ist in Vorbereitung.
Der planfestgestellte Ausbau sieht einen regelkonformen Straßenquerschnitt von 9,5 Metern vor. Das heißt, die Fahrbahn verfügt über zwei Fahrstreifen mit einer Gesamtbreite von 6,00 Metern sowie beidseitigen Randstreifen und Bankett von je 1,75 Meter. Derzeit hat die S 28 derzeit nur eine Fahrbahnbreite zwischen 5,00 Meter und 5,80 Meter.
Der vorhandene unzureichende Zustand der Straße - gekennzeichnet von Einsenkungen der Fahrbahn, großflächigen Reparaturbereichen und schadhaften Rändern - wird beseitigt. Die Straße erhält funktionsfähige Entwässerungsanlagen. Die Knotenpunkte mit den beiden Kreisstraßen 8946 und 8938 werden mit separaten Abbiegespuren versehen und die Eckausrundungen der Einmündungen anforderungsgemäß ausgebildet. Mit dem Ausbauvorhaben werden die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hergestellt und die Leistungsfähigkeit der S 28 als wichtige Verbindung zwischen Riesa und Oschatz erhöht.
Lärmsteigerungen sind durch den Ausbau nicht zu erwarten, so dass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Vorhaben ist umweltverträglich. Es werden keine Schutzgebietsvorschriften oder artenschutzrechtliche Verbotsvorschriften verletzt. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den vom Vorhabenträger geplanten Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Der festgestellte Plan für die S 28 Ausbau östlich Bornitz wird für zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.