Medieninformationen 2014
[016/2014 - 11.02.2014]
Freistaat unterstützt kommunale Investitionen mit 20 Mio. Euro
Investitionspauschale 2014 kommt demnächst zur Auszahlung
Der Freistaat Sachsen zahlt den Kreisfreien Städten und Landkreisen im Jahr 2014 eine Investitionspauschale in Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro.
Die Investitionspauschale des Freistaates kann zur Deckung des Investitionsbedarfs für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung eingesetzt werden. Möglich ist auch die Finanzierung des Investitionsbedarfs für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von sonstigen eigenen Einrichtungen und Anlagen für kreisliche Aufgaben. Darüber hinaus kann die Zuweisung auch anstelle von Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen verwendet werden.
Diese weit gefasste Zweckbindung der Investitionspauschale gibt den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum als bei der Investitionspauschale aus den Jahren 2011/2012. Deren Mittel durften nur für ganz bestimmte Projekte, zum Beispiel den Schulhausbau, den Straßenbau oder den Bau von Kindertages- und Sportstätten eingesetzt werden.
Die 20 Mio. Euro werden von der Landesdirektion Sachsen alsbald ausgezahlt. Die jeweilige Höhe bemisst sich nach dem Anteil der Einwohner
der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises an der Gesamteinwohnerzahl. Der nachfolgenden Übersicht sind die jeweiligen Zahlbeträge zu entnehmen.
Die Investitionspauschale des Freistaates kann zur Deckung des Investitionsbedarfs für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung eingesetzt werden. Möglich ist auch die Finanzierung des Investitionsbedarfs für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von sonstigen eigenen Einrichtungen und Anlagen für kreisliche Aufgaben. Darüber hinaus kann die Zuweisung auch anstelle von Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen verwendet werden.
Diese weit gefasste Zweckbindung der Investitionspauschale gibt den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum als bei der Investitionspauschale aus den Jahren 2011/2012. Deren Mittel durften nur für ganz bestimmte Projekte, zum Beispiel den Schulhausbau, den Straßenbau oder den Bau von Kindertages- und Sportstätten eingesetzt werden.
Die 20 Mio. Euro werden von der Landesdirektion Sachsen alsbald ausgezahlt. Die jeweilige Höhe bemisst sich nach dem Anteil der Einwohner
der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises an der Gesamteinwohnerzahl. Der nachfolgenden Übersicht sind die jeweiligen Zahlbeträge zu entnehmen.
Chemnitz | 1.191.048,00 |
Dresden | 2.592.864,00 |
Leipzig | 2.571,796,00 |
Summe | 6.355.708,00 |
Erzgebirgskreis | 1.754.278,00 |
Landkreis Mittelsachsen | 1.566.290,00 |
Vogtlandkreis | 1.166.926,00 |
Landkreis Zwickau | 1.630.926,00 |
Landkreis Bautzen | 1.535.154,00 |
Landkreis Görlitz | 1.306.904,00 |
Landkreis Meißen | 1.208.364,00 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 1.214.340,00 |
Landkreis Leipzig | 1.279.914,00 |
Landkreis Nordsachsen | 981.196,00 |
Summe | 13.644.292,00 |
Gesamt | 20.000.000,00 |