Medieninformationen 2012
[001/2012 - 01.03.2012]
Landesdirektion Sachsen nimmt ihre Arbeit auf
Neuorganisation der Mittelbehörde zwischen Regionalisierung und Aufgabenkonzentration
Mit dem heutigen Tag nimmt die durch die Zusammenführung der drei Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig entstandene Landesdirektion Sachsen als allgemeine Landesbehörde ihre Arbeit auf. Sie ist dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern unmittelbar zugeordnet. Der Hauptsitz der Landesdirektion befindet sich in Chemnitz. Dort hat auch der Präsident der Landesdirektion sein Büro. Weitere Standorte hat die Behörde in Dresden und Leipzig.
Mit dem Zusammenschluss der früheren Landesdirektionen ist die Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungsverfahren verbunden. Bürgern, Unternehmen und Kommunen wird dies mit übersichtlicheren Verwaltungswegen zugute kommen. Durch die regionalisierte Organisation an drei Standorten bleiben jedoch auch Ortskenntnis und der schnelle Kontakt zu den Partnern in den Landkreisen und Kreisfreien Städten ein wichtiges Qualitätskriterium der sächsischen Mittelbehörde.
Unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen arbeiten fünf Fachabteilungen. In den Abteilungen 2 (Inneres, Soziales, Gesundheit), 3 (Infrastruktur) 4 (Umweltschutz) und 5 (Arbeitsschutz) werden Aufgaben regionalisiert an allen drei Standorten wahrgenommen.
Daneben werden zahlreiche Aufgaben konzentriert. Die Bearbeiter erledigen von einem der drei Standorte aus ihre Aufgaben mit sachsenweiter Zuständigkeit.
So sind beispielsweise in Chemnitz die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen mit asylverfahrensrechtlichen Aufgaben, das Landesamt für Ausbildungsförderung, die Landesfachstelle für Bibliotheken sowie das Referat „Rehabilitierung, Entschädigung“ angesiedelt. In Dresden befinden sich das für ganz Sachsen zuständige Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und das Referat „Luftverkehr und Binnenschifffahrt“. Außerdem hat in der Landeshauptstadt die Abteilung 6 (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) ihren Sitz. Nur am Standort Leipzig gibt es die Landesstelle für Bautechnik, die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen oder das neu geschaffene Referat „Glücksspielrecht, Geldwäschegesetz“.
Mit der Zusammenlegung der Landesdirektionen ist auch die Ausgliederung von Aufgaben verbunden: Die Arbeitsbereiche Verkehrsrecht, Verkehrsinfrastruktur, Generalverkehrsplanung, Straßenbau und -betrieb, Brückenbau, Personen- und Güterverkehr gehen zum 1. März 2012 an das neu gegründete Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) - direkt zugeordnet dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - über.
Die Einzelheiten zur Struktur und den Aufgaben der Landesdirektion Sachsen sowie Ansprechpartner können über die Internetseite www.lds.sachsen.de aufgerufen werden. Als Anlaufstelle für Ratsuchende stehen an den Standorten auch Bürgerbeauftragte zur Verfügung.
Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion, umreißt Zukunft und Arbeitsweise der neuen Behörde: „Ich wünsche mir, dass mit der Zusammenlegung der bisher eigenständigen Behörden die Ressourcen noch zielführender und effektiver eingesetzt werden. Gleichzeitig bin ich sicher, dass bei allen Änderungen die Nähe zu den Bürgern, Unternehmen und überhaupt zu allen, die auf die Landesdirektion mit ihren Anliegen zugehen, erhalten bleibt.“
Die Medienvertreter behalten Ihre Ansprechpartner an den einzelnen Standorten mit den bekannten Kontaktdaten.
Mit dem Zusammenschluss der früheren Landesdirektionen ist die Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungsverfahren verbunden. Bürgern, Unternehmen und Kommunen wird dies mit übersichtlicheren Verwaltungswegen zugute kommen. Durch die regionalisierte Organisation an drei Standorten bleiben jedoch auch Ortskenntnis und der schnelle Kontakt zu den Partnern in den Landkreisen und Kreisfreien Städten ein wichtiges Qualitätskriterium der sächsischen Mittelbehörde.
Unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen arbeiten fünf Fachabteilungen. In den Abteilungen 2 (Inneres, Soziales, Gesundheit), 3 (Infrastruktur) 4 (Umweltschutz) und 5 (Arbeitsschutz) werden Aufgaben regionalisiert an allen drei Standorten wahrgenommen.
Daneben werden zahlreiche Aufgaben konzentriert. Die Bearbeiter erledigen von einem der drei Standorte aus ihre Aufgaben mit sachsenweiter Zuständigkeit.
So sind beispielsweise in Chemnitz die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen mit asylverfahrensrechtlichen Aufgaben, das Landesamt für Ausbildungsförderung, die Landesfachstelle für Bibliotheken sowie das Referat „Rehabilitierung, Entschädigung“ angesiedelt. In Dresden befinden sich das für ganz Sachsen zuständige Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und das Referat „Luftverkehr und Binnenschifffahrt“. Außerdem hat in der Landeshauptstadt die Abteilung 6 (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) ihren Sitz. Nur am Standort Leipzig gibt es die Landesstelle für Bautechnik, die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen oder das neu geschaffene Referat „Glücksspielrecht, Geldwäschegesetz“.
Mit der Zusammenlegung der Landesdirektionen ist auch die Ausgliederung von Aufgaben verbunden: Die Arbeitsbereiche Verkehrsrecht, Verkehrsinfrastruktur, Generalverkehrsplanung, Straßenbau und -betrieb, Brückenbau, Personen- und Güterverkehr gehen zum 1. März 2012 an das neu gegründete Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) - direkt zugeordnet dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - über.
Die Einzelheiten zur Struktur und den Aufgaben der Landesdirektion Sachsen sowie Ansprechpartner können über die Internetseite www.lds.sachsen.de aufgerufen werden. Als Anlaufstelle für Ratsuchende stehen an den Standorten auch Bürgerbeauftragte zur Verfügung.
Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion, umreißt Zukunft und Arbeitsweise der neuen Behörde: „Ich wünsche mir, dass mit der Zusammenlegung der bisher eigenständigen Behörden die Ressourcen noch zielführender und effektiver eingesetzt werden. Gleichzeitig bin ich sicher, dass bei allen Änderungen die Nähe zu den Bürgern, Unternehmen und überhaupt zu allen, die auf die Landesdirektion mit ihren Anliegen zugehen, erhalten bleibt.“
Die Medienvertreter behalten Ihre Ansprechpartner an den einzelnen Standorten mit den bekannten Kontaktdaten.