Medieninformationen 2012
[048/2012 - 19.06.2012]
Müller heizt sich selber ein
Großmolkerei in Leppersdorf bekommt Startsignal zur werkseigenen Energiewende von der Landesdirektion Sachsen
Die Landesdirektion Sachsen hat der Müller Sachsen GmbH die Zulassung zum Baubeginn für das am Firmenstandort Leppersdorf geplante Gas- und Dampfheizkraftwerk erteilt. Die Zulassung ermöglicht es dem Unternehmen zunächst, die für den Bau erforderlichen Vorbereitungen am künftigen Kraftwerksareal vorzunehmen und mit der Errichtung der baulichen Hülle und bestimmter technischer Einrichtungen des Kraftwerkes zu beginnen.
Im Einzelnen beabsichtigt die Müller Sachsen GmbH die Baufeldfreimachungen inklusive der erforderlichen Baumfällungen, die Herstellung von Baustraßen und Montageflächen, die Durchführung von Erdarbeiten, Maßnahmen zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung, Leitungsverlegungen, Roh- und Stahlbauarbeiten für Bodenplatte, Untergeschoss sowie die eigentlichen Kraftwerksgebäude, die Errichtung von Trafoanlagen und von Teilen des Wasser-Dampf-Kreislaufes. Die Fertigung und Errichtung des Dampferzeugers, der das Herzstück der Anlage darstellt, ist von der jetzt erteilten Genehmigung jedoch nicht erfasst. Die Arbeit am Dampferzeuger wird voraussichtlich erst nach Abschluss eines zweiten immissionsschutzrechtlichen Verfahrens möglich sein.
Die Großmolkerei möchte steigenden Energiekosten künftig besser kontrollieren und sich mit der Errichtung des Kraftwerkes weitgehend unabhängig von externen Strom- und Wärmelieferungen machen. Das Kraftwerk soll eine Wärmeleistung von 123 MW erreichen und nach den Plänen des Unternehmens ab Sommer 2013 in Betrieb gehen.
Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns war möglich, nachdem die Landesdirektion die Antragsunterlagen in den umliegenden Gemeinden ausgelegt und zwei umfangreiche Einwendungen auf ihre Verfahrensrelevanz und sachliche Stichhaltigkeit geprüft hatte. Prinzipielle Hindernisse für die Genehmigung des Vorhabens wurden dabei nicht erkennbar.
Das Risiko der Zulassung des vorfristigen Baubeginns liegt bei der Müller Sachsen GmbH. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Landesdirektion, der Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist, verpflichtet sich das Unternehmen den früheren Zustand wieder herzustellen und alle durch den Bau verursachten Schäden zu ersetzen, sollte das Vorhaben nicht genehmigt werden können.
Die Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist mit einer ganzen Reihe von bau-, brand- und arbeitschutzrechtlichen Auflagen versehen. Darüber hinaus sind beim Bau des Kraftwerkes auch wasser-, wald- und naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen zu beachten. So dürfen am künftigen Kraftwerksstandort noch vorhandene Bäume nicht gefällt werden, so lange sich dort von Jungtieren besetzte Vogelnester oder Fledermauswochenstuben befinden. Für verloren gehende Bruthöhlen sind Ersatzquartiere auf angrenzenden Waldflächen einzurichten und für das verloren gehende Waldareal hat innerhalb von zwei Jahren eine flächengleiche Aufforstung auf der Leppersdorfer Flur zu erfolgen.