Medieninformationen 2012
[052/2012 - 28.06.2012]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für 2012 unter Nebenbestimmungen
Der am 28. März 2012 vom Kreistag beschlossene Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2012 mit einem Ausgabevolumen von 377,7 Mio. EUR wurde am 26. Juni 2012 von der Landesdirektion Sachsen rechtsaufsichtlich genehmigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile des Kreishaushalts waren der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5,5 Mio. EUR sowie der Umlagesatz für die Kreisumlage in Höhe von 29,95 vom Hundert.
Ausgehend von den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen kann der Landkreis Mittelsachsen im Haushaltsjahr 2012 letztmalig einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Für das Jahr 2013 sieht die mittelfristige Finanzplanung bereits einen Haushaltsfehlbetrag von 17,1 Mio. EUR vor, der durch weitere jährliche Fehlbeträge bis 2015 auf insgesamt 47,1 Mio. EUR anwachsen wird, obwohl sich der Landkreis bereits seit 2010 in der freiwilligen Haushaltskonsolidierung befindet. Angesichts der ab 2013 ausgewiesenen Haushaltsfehlbeträge konnte die Landesdirektion Sachsen die Kredite nur unter Nebenbestimmungen genehmigen.
So hat der Landkreis einen etwaigen Haushaltsüberschuss aus 2011 sowie erwirtschaftete Mehreinnahmen und Minderausgaben im Rahmen des Haushaltsvollzuges im Jahr 2012 zunächst zum Haushaltsausgleich in zukünftigen Jahren zu verwenden. Darüber hinaus hat der Landkreis Mittelsachsen sein Haushaltssicherungskonzept mit dem Ziel fortzuschreiben, in künftigen Haushaltsjahren keine Fehlbeträge auszuweisen und somit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landreises Mittelsachsen aufrecht zu erhalten.