Medieninformationen 2012
[035/2012 - 25.05.2012]
Keine Möglichkeit mehr für ein Festzelt in Obervogelgesang
Die Landesdirektion Sachsen wird mit Gastwirt Matzke aus Obervogelgesang keine erneute Vertragsunterzeichnung zur Duldung des Festzeltes am Elbufer vornehmen. Nach dem gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden ist eine solche Vertragsunterzeichnung gegenstandslos geworden.
Das Verwaltungsgericht hatte mehrere schwerwiegende baurechtliche Gründe angeführt, nach denen der Aufbau des Festzeltes in Obervogelgesang nicht zulässig ist. Dem bisherigen Vertragsentwurf der Landesdirektion lag die Einstufung des Festzeltes als fliegender Bau zugrunde. Diese Möglichkeit wurde vom Gericht abgelehnt. Außerdem hat das Gericht auf die Lage im Außenbereich verwiesen, für den der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Die angebotene Duldung des Zeltes allein unter naturschutzrechtlichen Gesichtpunkten ist nach der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr möglich. Der Vertrag kann die bestehenden baurechtlichen Probleme nicht ausräumen.
Herr Matzke hatte die gerichtliche Prüfung des Vorgangs ausgelöst, nachdem er den von der Landesdirektion angebotenen öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht akzeptieren wollte und eine aus dieser Weigerung resultierende baurechtliche Anordnung der Stadt Pirna vor dem Dresdner Verwaltungsgericht beklagt hatte.
„Der Beschluss des Gerichtes ist nun von allen Beteiligten zu beachten. Herr Matzke wollte eine gerichtliche Lösung und hat diese nun bekommen“, kommentiert der Präsident der Landesdirektion, Dietrich Gökelmann, die nach dem Gerichtsentscheid vom Donnerstag dieser Woche entstandene Lage.