Medieninformationen 2012
[077/2012 - 24.08.2012]
Hochwasserschutz an der Mulde in Döbeln gesichert
Die Landesdirektion genehmigt die Änderung der Planfeststellung und gewährleistet damit die Freihaltung der Rettungswege während der Bauzeit.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 24. November 2010 hatte die Landesdirektion Hochwasserschutzmaßnahmen an der Freiberger Mulde in der Stadt Döbeln genehmigt. Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zum Planfeststellungsbeschluss stellte sich heraus, dass bei der eigentlich geplanten Bauausführung für die Herstellung der Hochwasserschutzanlage eine ständige Freihaltung der Straße "Am Mühlgraben" für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr nicht gewährleistet werden konnte. Daher beantragte die Vorhabensträgerin, die Landestalsperrenverwaltung, eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Planänderung für diesen im Ortsteil Sörmitz gelegenen Abschnitt wurde nunmehr am 22. August 2012 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt.
Mit der nun festgestellten Änderung ist die Freihaltung der Rettungswege während der gesamten Bauzeit gesichert. Um dies zu erreichen, wird der Mühlgraben während der Bauausführung verfüllt. Somit entsteht eine Arbeitsebene bzw. Baustraße, von der aus die Bauarbeiten ausgeführt werden können. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen wird die Verfüllung wieder beseitigt. Darüber hinaus beinhaltet die Planänderung eine geringfügige Verlegung der Hochwasserschutzanlage mit dem Ergebnis, dass die Flächeninanspruchnahme reduziert wurde und der Muldenradweg nicht mehr - wie in der ursprünglichen Planung noch vorgesehen - über den Deich geführt werden muss.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden die privat Betroffenen über die Planänderung informiert. Es wurde eine Einwendung erhoben, die sich jedoch erledigt hat. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden ebenfalls im Verfahren beteiligt, deren Stellungnahmen ausgewertet und bei der Entscheidungsfindung abgewogen.
Mit der nun festgestellten Änderung ist die Freihaltung der Rettungswege während der gesamten Bauzeit gesichert. Um dies zu erreichen, wird der Mühlgraben während der Bauausführung verfüllt. Somit entsteht eine Arbeitsebene bzw. Baustraße, von der aus die Bauarbeiten ausgeführt werden können. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen wird die Verfüllung wieder beseitigt. Darüber hinaus beinhaltet die Planänderung eine geringfügige Verlegung der Hochwasserschutzanlage mit dem Ergebnis, dass die Flächeninanspruchnahme reduziert wurde und der Muldenradweg nicht mehr - wie in der ursprünglichen Planung noch vorgesehen - über den Deich geführt werden muss.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden die privat Betroffenen über die Planänderung informiert. Es wurde eine Einwendung erhoben, die sich jedoch erledigt hat. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden ebenfalls im Verfahren beteiligt, deren Stellungnahmen ausgewertet und bei der Entscheidungsfindung abgewogen.