Medieninformationen 2012
[086 / 2012 - 20.09.2012]
"Lauencenter" rückt um einen Schritt näher
Landesdirektion genehmigt den Abriss von Denkmalen in Bautzen unter einer Bedingung und mehreren Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Genehmigungen zum Abbruch der Gebäude Äußere Lauenstraße 9 und Goschwitzstraße 9 in Bautzen erteilt.
Den Entscheidungen gingen Anträge des Investors des geplanten Einkaufszentrums „Lauencenter“ auf Abbruch der beiden Gebäude beim Landratsamt Bautzen voraus. Da das ebenfalls am Verfahren beteiligte Landesamt für Denkmalpflege seine Zustimmung versagte, hatte die Landesdirektion Sachsen über die Anträge zu entscheiden.
Die Landesdirektion lässt den Abriss der beiden Gebäude zu, weil der Erhalt dem Investor aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.
Die Genehmigung für den Abriss der beiden Gebäude ergeht unter der Bedingung, dass mit den Abbrucharbeiten erst begonnen werden darf, wenn die Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben „Lauencenter“ sowie die Baubeginnanzeige bei der Landesdirektion vorliegen. Die Abbruchgenehmigungen sind außerdem mit Auflagen verbunden. Danach sind unter anderem die Kulturdenkmale vor ihrem Abbruch wissenschaftlich zu dokumentieren und das Bauareal archäologisch zu untersuchen.