Medieninformationen 2012
[049/2012 - 22.06.2012]
Herwigsdorfer Tischler König kann anbauen
Landesdirektion Sachsen korrigiert Entscheidung des Görlitzer Landratsamtes
Die Landesdirektion Dresden hat einen Bescheid des Landratsamtes Görlitz aufgehoben, nach dem die Tischlerei König aus dem Rosenbacher Ortsteil Herwigsdorf ein bestehendes Wohnhaus nicht um einen Werkstattanbau und ein Vorhaus erweitern darf. Das Landratsamt wird verpflichtet, die gewünschte Baugenehmigung bei gleichzeitiger Festlegung einer Reihe von lärmschützenden Auflagen zu erteilen. Unter anderem wird der Werkstattbetrieb nur werktags zwischen 6 und 22 Uhr zulässig sein und geräuschintensive Arbeiten dürfen nur im Werkstattinneren bei geschlossenen Fenstern, Toren und Türen ausgeführt werden.
Das Landratsamt hatte seine ablehnende Entscheidung damit begründet, dass eine Tischlerei im allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen Lärmbelastung unzulässig sei. Die Landesdirektion hatte diese Begründung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu prüfen.
Bei einer Vor-Ort-Begehung stellte die Landesdirektion fest, dass das Wohnhaus der Königs sich in einem Dorfgebiet befindet. Im Bauplanungsrecht wird als Dorfgebiet ein ländliches Mischgebiet bezeichnet, für das ein faktisches Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung, Wohnen und Gewerbe typisch ist. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet zulässig, wenn es sich um Handwerksbetriebe handelt, die der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen oder wenn die Betriebe ein nicht wesentlich störendes Gewerbe ausüben.
Mit den festgelegten immissionsschutzrechtlichen Auflagen ist gewährleistet, dass das Ein-Mann-Tischlerunternehmen für die Umgebung verträglich eingebunden werden kann. Deshalb kann auch die Genehmigung der dafür geplanten Erweiterungsbauten der Tischlerei König erteilt werden.