Medieninformationen 2012
[114/2012 - 22.11.2012]
Göltzschtal durch Querspange entlastet
Planfeststellungsbeschluss für „K 7830 Verlegung westlich Auerbach“ gefasst
Mit sofort vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 19. November 2012 hat die Landesdirektion Sachsen das Bauvorhaben „K 7830 Verlegung westlich Auerbach“ genehmigt, das auch unter dem Namen „Querspange“ bekannt ist.
Die Trasse der K 7830neu verläuft über einen vorhandenen Verbindungsweg bis zur Zeppelinstraße am Wohngebiet „Bendelstein“ in Auerbach/Vogtl. Der weitere Verlauf erfolgt über den geplanten Knotenpunkt K 7830neu/K 7827 Zeppelinstraße und über eine Querspange zur B 169neu. Die Querspange unterquert die Bahnstrecke Herlasgrün – Falkenstein und umgeht die Ortsdurchfahrt Richardshöhe. Die K 7830neu schafft die Verbindung des Gewerbegebietes Ellefeld und des Verkehrslandeplatzes zum übergeordneten Straßennetz (insbesondere B 169 und A 72) und verbindet das Gewerbegebiet Ellefeld mit dem Gewerbegebiet Auerbach-West/Rebesgrün.
Die Baulänge der Querspange K 7830-neu beträgt 446,44 m (von Bau-km 0+026,50 bis 0+472,94), die Fahrbahnbreite 6,50 m. Die Zufahrt zum Verkehrslandeplatz zweigt 394 m nach dem Knotenpunkt K 7830-neu/Zeppelinstraße in südwestliche Richtung ab. Die Zeppelinstraße und die Verbindungsstraße K 7830-neu werden 6,50 m breit mit einem einseitig geführten gemeinsamen Geh- und Radweg ausgeführt. Der Geh- und Radweg erhält eine Gesamtbreite von 3,00 m. Die Länge des auszubauenden Abschnittes der Zeppelinstraße beträgt von Bauanfang bis zum Knotenpunkt K 7830-neu / Zeppelinstraße 75,50 m. Die Länge der Verbindungsstraße vom Knotenpunkt bis zum Bauende in Ellefeld beträgt 750,00 m.
Mit der Baumaßnahme sollen unzureichende Verkehrsverhältnisse an der K 7830 beseitigt werden. Insbesondere wird mit dem Bau der Querspange die K 7827 aus dem Wohngebiet Richardshöhe verlegt. Damit verbunden ist die Schaffung einer niveaufreien Bahnkreuzung, was die Durchlassfähigkeit der Straße stark erhöht und damit das Göltzschtal von seinem hohen Verkehrsaufkommen entlastet.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen in der 48. KW zugestellt und samt den festgestellten Unterlagen in einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitraum in den Gemeindeverwaltungen Ellefeld und Bad Brambach sowie der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten werden noch veröffentlicht.
Die Trasse der K 7830neu verläuft über einen vorhandenen Verbindungsweg bis zur Zeppelinstraße am Wohngebiet „Bendelstein“ in Auerbach/Vogtl. Der weitere Verlauf erfolgt über den geplanten Knotenpunkt K 7830neu/K 7827 Zeppelinstraße und über eine Querspange zur B 169neu. Die Querspange unterquert die Bahnstrecke Herlasgrün – Falkenstein und umgeht die Ortsdurchfahrt Richardshöhe. Die K 7830neu schafft die Verbindung des Gewerbegebietes Ellefeld und des Verkehrslandeplatzes zum übergeordneten Straßennetz (insbesondere B 169 und A 72) und verbindet das Gewerbegebiet Ellefeld mit dem Gewerbegebiet Auerbach-West/Rebesgrün.
Die Baulänge der Querspange K 7830-neu beträgt 446,44 m (von Bau-km 0+026,50 bis 0+472,94), die Fahrbahnbreite 6,50 m. Die Zufahrt zum Verkehrslandeplatz zweigt 394 m nach dem Knotenpunkt K 7830-neu/Zeppelinstraße in südwestliche Richtung ab. Die Zeppelinstraße und die Verbindungsstraße K 7830-neu werden 6,50 m breit mit einem einseitig geführten gemeinsamen Geh- und Radweg ausgeführt. Der Geh- und Radweg erhält eine Gesamtbreite von 3,00 m. Die Länge des auszubauenden Abschnittes der Zeppelinstraße beträgt von Bauanfang bis zum Knotenpunkt K 7830-neu / Zeppelinstraße 75,50 m. Die Länge der Verbindungsstraße vom Knotenpunkt bis zum Bauende in Ellefeld beträgt 750,00 m.
Mit der Baumaßnahme sollen unzureichende Verkehrsverhältnisse an der K 7830 beseitigt werden. Insbesondere wird mit dem Bau der Querspange die K 7827 aus dem Wohngebiet Richardshöhe verlegt. Damit verbunden ist die Schaffung einer niveaufreien Bahnkreuzung, was die Durchlassfähigkeit der Straße stark erhöht und damit das Göltzschtal von seinem hohen Verkehrsaufkommen entlastet.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen in der 48. KW zugestellt und samt den festgestellten Unterlagen in einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitraum in den Gemeindeverwaltungen Ellefeld und Bad Brambach sowie der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten werden noch veröffentlicht.