Medieninformationen 2012
[123/2012 - 04.12.2012]
Straßenausbau in Auerbach/V. kann beginnen
Zuwendung in Höhe von 483.362 EUR durch die Landesdirektion Sachsen bewilligt
Der Stadt Auerbach/V. wurde gemäß ihrem Antrag vom 13. September 2012 durch die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 3. Dezember 2012 eine Zuwendung in Höhe von 483.362 EUR für das Vorhaben „grundhafter Ausbau der Blumenstraße/Jägerstraße und Herrenwiese in Auerbach“ bewilligt. Die Mittel stammen aus dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, welche sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammensetzen.
Mit der Maßnahme erfolgt der grundhafte Straßenausbau einer Erschließungsstraße für gewerbliche Unternehmen, womit deren Erreichbarkeit verbessert werden soll. Im Augenblick profitieren 15 Unternehmen von dieser Maßnahme.
Derzeit befindet sich der Ausbauabschnitt insgesamt in einem schlechten substanziellen Zustand. Im Rahmen der grundhaften Instandsetzung erfolgt insoweit die Neuverlegung eines Mischwasserkanals auf einer Länge von 413 m, der Straßenausbau einschließlich der Herstellung eines einseitigen Gehweges auf 425 m Länge sowie die Errichtung von Beleuchtungsanlagen.
Das Vorhaben ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchzuführen, welcher am 1. Januar 2013 beginnt und am 31. August 2014 endet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 835.310 EUR. Der Bewilligung liegt ein Fördersatz von 69 % zu Grunde.
Mit der Maßnahme erfolgt der grundhafte Straßenausbau einer Erschließungsstraße für gewerbliche Unternehmen, womit deren Erreichbarkeit verbessert werden soll. Im Augenblick profitieren 15 Unternehmen von dieser Maßnahme.
Derzeit befindet sich der Ausbauabschnitt insgesamt in einem schlechten substanziellen Zustand. Im Rahmen der grundhaften Instandsetzung erfolgt insoweit die Neuverlegung eines Mischwasserkanals auf einer Länge von 413 m, der Straßenausbau einschließlich der Herstellung eines einseitigen Gehweges auf 425 m Länge sowie die Errichtung von Beleuchtungsanlagen.
Das Vorhaben ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchzuführen, welcher am 1. Januar 2013 beginnt und am 31. August 2014 endet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 835.310 EUR. Der Bewilligung liegt ein Fördersatz von 69 % zu Grunde.