Medieninformationen 2012
[024/2012 - 26.04.2012]
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen zur A 38 können umgesetzt werden
Landesdirektion erlässt Planänderungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat noch als Landesdirektion Leipzig am 29. Februar 2012 einen Planänderungsbeschluss zum bereits im Jahr 2006 abgeschlossenen Bauvorhaben „BAB 38, Südumgehung Leipzig im Bauabschnitt 4 (S 38 bis BAB 14) erlassen. Die Planänderung dient dem Zweck, das noch bestehende Defizit an landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, weiter abzubauen.
Die hierzu genehmigte Planung des Autobahnamtes Sachsen (seit 1. Januar 2012 Landesamt für Straßenbau und Verkehr) umfasst mehrere Einzelmaßnahmen. So werden in der Gemarkung Großpösna eine ca. 13 600 m² große Fläche zwischen der Autobahn und der Ortslage mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und der Brauteich sowie der Hellerteich, die in der Ortslage liegen und eine Wasserfläche von zusammen ca. einem Hektar haben, entschlammt und ökologisch aufgewertet. Östlich von Störmthal wird zudem eine ca. 17 Hektar große Ackerfläche, die sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befindet und direkt an das Oberholz angrenzt, mit Laubmischwald aufgeforstet. In der Gemarkung Seifertshain soll entlang des Kolmgrabens auf ca. 840 Metern Länge eine mehrstufige Hecke mit Krautsaum geschaffen und so ein Gewässerrandstreifen verstärkt und in seiner ursprünglichen Größe wieder hergestellt werden. In diese Maßnahme ist zusätzlich ein ca. 1,6 Hektar großes Grundstück in der Nachbargemarkung Holzhausen einbezogen, das bereits im Eigentum des Bundes steht.
Weitere Maßnahmen betreffen Uferbereiche am Störmthaler See. So wird am sog. Rödgener Ufer eine ca. 4,6 Hektar große Fläche mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt bzw. dauerhaft als Offenland gesichert. Diese Maßnahme muss in der Ausführungsplanung zeitlich mit der von der LMBV vorgesehenen, bisher nicht realisierten Anbindung des Schlumperbachs an den Störmthaler See koordiniert werden. Auf knapp 4,7 Hektar wird eine am Ostufer gelegene Fläche (Gemarkung Göltzschen) teilweise aufgeforstet (ca. 8 000 m²); im Übrigen werden dort die Offenlandbereiche dauerhaft gesichert.
Die außerdem geplanten Maßnahmen zur Aufforstung der ehemaligen Tongrube Liebertwolkwitz auf ca. 6,65 Hektar und zur Pflanzung einer gestuften Hecke am Schrägen Weg östlich der Ortslage Seifertshain konnten nicht genehmigt werden, weil natur- und artenschutzrechtliche bzw. private Eigentums- und Landwirtschaftsbelange dem entgegenstehen. Die Landesdirektion Sachsen wird nunmehr zu entscheiden haben, wie das weiterhin bestehende Kompensationsdefizit auszugleichen ist.