Medieninformationen 2012
[075/2012 - 23.08.2012]
Der Lausitzer Seenrundfahrt ein Stück näher
Landesdirektion Sachsen genehmigt Bau eines Schiffsanlegers am Südostrand des Geierswalder Sees
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat dem Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schiffsanlagestelle bei Geierswalde am Südostrand des gleichnamigen Sees erteilt. Der Anleger stellt eine wesentliche Voraussetzung für den Anschluss des Geierswalder Sees an den beabsichtigten künftigen Fahrgastschiffsbetrieb auf der Lausitzer Seenkette dar.
Landseitig wird der Schiffsanleger an einem Kopfdamm aus Kiessand und Wasserbausteinen verankert. An den Kopfdamm schließt ein etwas mehr als zehn Meter langer, auf Rohrpfählen gegründeter und aus Stahl aufgebauter Zugangssteg zur Überbrückung der Dammböschung an. Weitere zehn Meter zum eigentlichen Schwimmsteg überwindet dann ein höhenflexibel angeschlossener Landgang, dessen Lauffläche aus Stahlgitterrosten besteht. Dem folgt - im rechten Winkel angeschlossen - der eigentliche Schwimmsteg, ein Stahlbetonschwimmkörper vom 15 Metern Länge 2,4 Metern Breite und einem Meter Höhe, der nach Inbetriebnahme des Anlegers als Ein- und Ausstieg zum Schiff dienen wird. Das Schiff kann längsseits an zwei vorgebauten Dalben am Schwimmsteg festmachen.
Die Konstruktion des Schiffsanlegers ermöglicht es, den Fahrgastschiffsbetrieb auch bei schwankenden Wasserständen des Geierswalder Sees kontinuierlich durchzuführen. Außerdem wird der Anleger auch für Rollstuhlfahrer benutzbar sein.
Der Schiffsanleger wird über eine innerhalb des Kopfdammes und der Steganlagen verlaufenden Medientrasse mit Elektro-, Telekommunikations- und Trinkwasseranschluss sowie einer Abwasserdruckleitung versehen. Der Schwimmsteg erhält eine Versorgungssäule für Wasser und Strom. Zusätzlich erfolgt die Verlegung einer frostsicheren Löschwasserentnahme-Saugleitung östlich des Kopfdammes. Die Schwimmplattform wird mit zwei Beleuchtungsmasten ausgerüstet, weitere Leuchten sind an der Zufahrtsstraße und auf dem Zugangsdamm vorgesehen.
An den Kopfdamm schließt in nordöstlicher Richtung abzweigend - im rechten Winkel zum Schiffsanleger - noch ein Bootssteg an. Er wird auf Höhe des Damms geführt, hat eine Länge von 30,6 und eine Breite von drei Metern, besteht aus einer Stahlträgerkonstruktion und gründet auf elf Pfahlpaaren. Die für das Anlegen kleinerer Boote am Steg erforderlichen seitlichen Ausstiegsstege einschließlich der Steighilfen sind nicht Bestandteil der jetzt genehmigten Planung. Für deren Einrichtung und Betrieb erwartet die Landesdirektion einen separaten Genehmigungsantrag.
Während der Bootssteg nach vollständiger Errichtung und Inbetriebnahme durchgängig zugänglich sein wird, ist der Schiffsanleger für die Öffentlichkeit nur während der Schifffahrtszeiten begehbar.
Der Bau des Anlegers hat nach den Festlegungen der Genehmigung unter ständiger Beteiligung von Sachverständigen für Geotechnik zu erfolgen. So muss etwa vor Beginn der Baumaßnahmen und vor Beginn der Nutzung der Schiffsanlegestelle durch Standsicherheitsberechnungen die Gefahrlosigkeit der jeweils nächsten Schritte nachgewiesen werden.
Nach den in der LDS vorliegenden Unterlagen ist mit dem Beginn des Baus im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Mit dem Saisonstart 2013 soll der Schiffsanleger dann betriebsbereit sein.