Medieninformationen 2012
[051/2012 - 27.06.2012]
Landesdirektion Sachsen gibt grünes Licht für weiteren Abschnitt der A 72
Auf Antrag des Autobahnamtes Sachsen (jetzt Landesamt für Straßenbau und Verkehr) vom 18.12.2009 hat die Landesdirektion Sachsen jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 72 im Bauabschnitt 5.1 erlassen.
Der Bauabschnitt 5.1 hat eine Länge von ca. 9,5 Kilometern. Er beginnt östlich von Borna mit dem Anschluss an die Trasse der Ortsumgehung Borna im Zuge der Bundesstraße B 95 und endet an der Anschlussstelle Rötha mit der Verknüpfung zur B 95. Die Fortführung der BAB A 72 soll im Abschnitt 5.2 bis zur BAB A 38 erfolgen. Hierzu wird momentan das Planfeststellungsverfahren geführt.
Die jetzt planfestgestellte Baumaßnahme umfasst neben dem Streckenbau den Bau der Anschlussstellen Borna-Nord, Espenhain und Rötha sowie den Bau einer unbewirtschafteten Rastanlage („PWC-Anlage“) bei Espenhain.
Die Planfeststellungsbehörde hat die Wahl der schließlich festgestellten Trassenvariante abwägend nachvollzogen. Andere Varianten der Linienführung haben sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht als vorzugswürdig dargestellt.
Der Bau der BAB A 72 im Bauabschnitt 5.1 ermöglicht eine deutliche Entlastung der heutigen B 95 und somit die Verringerung immissionsseitiger Belastungen der Siedlungsbereiche Espenhain, Kesselshain, Eula und Gestewitz. Die heute vorhandene B 95 (zwei Fahrstreifen je Richtung) wird mit zukünftig einen Fahrstreifen je Richtung teilrückgebaut und mit Verkehrsfreigabe des Bauabschnitts 5.1 der BAB A 72 zur Staatsstraße umgestuft. Durch den Teilrückbau wird die heute bestehende Trennwirkung der vierspurigen B 95 in der Ortslage Espenhain beseitigt.
Das Vorhaben führt, bedingt durch die Lage der Anschlussstellen und der höhenfreien Kreuzungen der Verkehrswege mit der BAB A 72, zu teilweise deutlichen Veränderungen des bestehenden Straßen- und Wegenetzes. Durch die Planung ist jedoch sichergestellt, dass heute bestehende Straßen- und Wegeverbindungen qualitativ gleichwertig ersetzt werden. So ermöglicht die Anbindung der S 48 an die Anschlussstelle Espenhain einen unmittelbaren Anschluss Bornaer und Espenhainer Industrie- und Gewerbeflächen an die BAB A 72 (z.B. Industrie- und Gewerbepark Espenhain, IGZ „Born“, GI „Kraftwerk Thierbach). Die Einordnung der Anschlussstelle Borna-Nord mit Verlegung der B 176 ermöglicht die perspektivische Anbindung der Flächen des Gewerbegebietes Borna-Nord im Nahbereich zur Anschlussstelle. Die Wegebeziehungen zum Haubitzer und Hainer See bleiben aufrecht erhalten. Hierzu wird die Gemeindeverbindungsstraße Eula-Haubitz mit einem Brückenbauwerk über die BAB A 72 geführt. Zwei weitere Brückenbauwerke und die vom Plan umfasste Verlegung von Gemeindeverbindungsstraßen ermöglichen die Beibehaltung der Wegebeziehungen zwischen Espenhain, Espenhain-Margarethenhain, Rötha und dem Hainer See.
Die privaten und öffentlichen Belange und Interessen hat die Planfeststellungsbehörde in die Abwägung einbezogen. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Neubaus der BAB A 72 überwiegt im Bauabschnitt 5.1 alle entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen.