Medieninformationen 2012
[037/2012 - 31.05.2012]
Hochwasserschutz an der Flöha
Landesdirektion Sachsen genehmigt Hochwasserschutzvorhaben an der Flöha in Pockau
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 hat die Landesdirektion Sachsen der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau die Baugenehmigung zur Errichtung von Hochwasserschutzanlagen an der Flöha in Pockau erteilt. Das Vorhaben hat einen Investitionsumfang von rund 1,8 Mio EUR.
Mit den örtlichen Maßnahmen ist vorgesehen, die Gemeinde Pockau, insbesondere die Gewerbe- und Wohnbebauung vor Hochwasserereignissen des Gewässers Flöha mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von bis zu 50 Jahren zu schützen. Notwendig hierfür sind drei Einzelmaßnahmen. Genehmigt wurden der Bau einer Gewässerzufahrt und die Errichtung einer Stützmauer entlang der Flöha auf einer Länge von ca. 75 m in Höhe der Brücke Freiberger Straße, ein Deichneubau parallel zum Fischereiweg verlaufendauf einer Länge von ca. 250 m sowie Hochwasserschutzmauern und Deiche auf einer Länge von 521 m im Bereich der Olbernhauer Straße entlang der Flöha linksseitig. Des Weiteren wurden Maßnahmen zum Rückstauschutz für den in die Flöha mündenden Döltzschbach genehmigt.
Der momentane Hochwasserschutz besteht nicht durchgängig und entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Derzeit können an den gefährdeten Stellen Hochwässer mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von lediglich 20 Jahren schadlos abgeführt werden. Die nunmehr zugelassenen Maßnahmen sind für den Hochwasserschutz in der Gemeinde Pockau daher dringend geboten.