Medieninformationen 2011 [LDD]
[29/2011 - 15.06.2011]
Görlitzer Kreishaushalt fällt bei der Rechtsaufsicht durch
Landesdirektion droht Ersatzvornahme für höhere Kreisumlage bis Ende des laufenden Monats an
Die Landesdirektion Dresden hat für den 2011er Etat des Landkreises Görlitz die Festlegung eines Kreisumlagesatzes in Höhe von 32 Prozent angeordnet. Der dafür erforderlichen Kreistagsbeschluss ist bis zum 30. Juni 2011 zu fassen. Sollte der Landkreis dem nicht fristgemäß nachkommen, droht die Landesdirektion eine Ersatzvornahme zur Erhöhung des Kreisumlagesatzes an. Die Landesdirektion drängt bei der Erhöhung des Kreisumlagesatzes auf schnelles Handeln, weil eine solche Maßnahme durch den Kreistag des Landkreises rechtlich nur bis zur Mitte des jeweils laufenden Jahres möglich ist. Die Anordnung erging im Rahmen eines Genehmigungsbescheides für die vom Landkreis bei der Landesdirektion zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das laufende Jahr.
In seinen bei der Rechtsaufsicht eingereichten Haushaltsplanungen für das laufende und die kommenden Jahre hatte der Landkreis den Haushaltsausgleich für 2011 unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen von der Kameralistik zur Doppik um knapp vier Millionen Euro verfehlt und auch für die folgenden Jahre negative Gesamtergebnisse ausgewiesen. Diese negativen Saldi entstehen, trotzdem der Landkreis bei seinen Planungen bereits erhöhte Einnahmen aus dem Landeshaushalt einrechnet, für die momentan gar keine rechtliche Grundlage gegeben ist.
Der Landkreis hat es zudem versäumt, zeitgleich mit den Haushaltsplanungen ein Haushaltsstrukturkonzept einzureichen. Ein solches Konzept ist bei mehrjährig fehlendem Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben. Die Landesdirektion fordert vom Landkreis Görlitz nun, die Vorlage eines solchen Konzeptes bis zum 31. August 2011 nachzuholen. Das Konsolidierungskonzept hat das Erreichen des Haushaltsausgleiches bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 nachzuweisen.
Alternativ zur Erhöhung der Kreisumlage wird dem Landkreis die Möglichkeit eingeräumt, die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen für 2011 zu senken oder seine sonstigen Erträge zu erhöhen und die entsprechenden Nachweise kurzfristig vorzulegen. Den nachgewiesenen Einsparungen entsprechend kann der festzulegende Kreisumlagesatz dann auch schrittweise reduziert werden.
"Der Görlitzer Kreistag hat die Aufgaben des Landkreises und die daraus resultierenden Aufwendungen im Haushalt festgelegt. Nun muss er auch die entsprechende Finanzierung zur Verfügung stellen. Mit 32 Prozent Kreisumlage liegt Görlitz unter den sächsischen Landkreisen nun zwar über dem Durchschnitt, aber nicht an der Spitze", kommentiert Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion Dresden, den Bescheid der Behörde.
Die im Haushalt 2011 vorgesehenen Kreditaufnahmen des Landkreises in Höhe von etwas mehr als 4,5 Mio. Euro hat die Landesdirektion genehmigt, ebenso Verpflichtungsermächtigungen von knapp 3,15 Mio. Euro, die für das neue Landratsamt in der Stadt Görlitz und die Beruflichen Schulzentren in Zittau und Weißwasser-Boxberg vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung der Rechtsaufsicht um wirtschaftlich vertretbare oder um bereits begonnene oder unumgängliche Investitionen. Eine nach Lage der Dinge formal mögliche Versagung hätte künftige dauerhafte Einsparungen verhindert oder überproportional zusätzliche Kosten verursacht.