Medieninformationen 2011 [LDD]
[44/2011 - 23.08.2011]
Bachforelle kann künftig Stenz passieren
Landesdirektion Dresden erlässt Planfeststellungsbeschluss für naturnahen Ausbau der Pulsnitz in Königsbrück
Die Landesdirektion Dresden hat am 18. August 2011 die Planfeststellung für die Beseitigung einer maroden Wehranlage in der Pulsnitz in der Königsbrücker Ortslage Stenz abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss legt gleichzeitig die Errichtung einer sogenannten rauen Gleite an Stelle des Wehres fest. Antragsteller für die Planfeststellung und Bauherr des Vorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen.
Am Standort des Stenzer Wehres aus dem 20. Jahrhundert existierten seit dem 17. Jahrhundert ähnliche Vorgängerbauten, die dem Betrieb der inzwischen nicht mehr vorhandenen Grünmetzmühle dienten. Das Wehr hat Denkmalstatus, jedoch ist sein Zustand durch Mängel am Wehrkörper und den Stahlwasserbauteilen sowie durch Um- und Unterläufigkeiten gekennzeichnet. Nach dem Hochwasser im Sommer letzten Jahres musste sogar die Stauhaltung am Wehr aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden.
Das betrieblich nicht mehr notwendige Wehr kann nun zurückgebaut werden. Den Ausschlag für die Entscheidung zulasten des Denkmalschutzes gaben vor allem Gründe des Naturschutzes und der Gewässerökologie.
Der bisherige Höhenunterschied am Wehr soll künftig durch eine 100 Meter lange Gleite an gleicher Stelle überwunden werden. Diese Gleite entsteht durch eine lockere mehrlagige Steinschüttung und wird oberhalb des Mittelwasserprofils begrünt. Die naturnahe Gestaltung und der Einbau von einzelnen Störsteinen führen dazu, dass die Pulsnitz bei Stenz künftig für Bachforelle, Bachschmerle und Groppe durchgängig ist. Die Durchgängigkeit und eine vielfältige Struktur von Gewässern sind wichtige Schwerpunkte bei der Herstellung des guten Gewässerzustands im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Ein solcher guter ökologischer Zustand von Gewässern soll der Richtlinie nach europaweit bis 2015 erreicht werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in der Stadtverwaltung Königsbrück für zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.