Medieninformationen 2011 [LDD]
[34/2011 - 12.07.2011]
Illegales Großzelt am Elbufer in Obervogelgesang wird von der Landesdirektion Dresden nicht geduldet
Die Landesdirektion Dresden hat gegenüber dem Inhaber des Gasthofes Obervogelgesang, Herrn Walter Matzke, den Abbau des auf den Elbwiesen vor Obervogelgesang errichteten Festzeltes per Ersatzvornahme für die Zeit nach dem 15. Juli 2011 angedroht. Das Festzelt mit einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern wurde ohne die dafür erforderliche Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet errichtet und stört dort – ausgangs eines Elbbogens weithin sichtbar - die Sichtbeziehungen in erheblichem Maße. Das Zelt ist an dieser Stelle in seiner Größe und angesichts der beabsichtigten Nutzungsdauer weder bau- noch naturschutzrechtlich zulässig.
Die Auseinandersetzungen zwischen Zeltinhaber und Landesdirektion um das Festzelt in Obervogelgesang dauern schon längere Zeit an. Das auffällige Festzelt mit 36 Metern Länge und 15 Metern Breite wurde erstmals 2009 errichtet. Im gleichen Jahr wurde Herrn Matzke im Ergebnis längerer Abstimmungen unter Beteiligung der Landesdirektion Dresden und der Nationalparkverwaltung von der baurechtlich zuständigen Stadt Pirna der Betrieb eines Biergartens mit Beach-Volleyballfeld auf der Elbwiese vor seinem Gasthof in Obervogelgesang gestattet. Das Festzelt war von dieser Baugenehmigung nicht umfasst.
Herr Matzke behauptet, als so genannter Fliegender Bau, nur zeitweilig eingerichtet, sei für sein Festzelt keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Er verschweigt dabei jedoch, dass ihn die baurechtlich zuständige Behörde, die Stadtverwaltung Pirna, bereits zu Saisonbeginn 2010 ausdrücklich und in schriftlicher Form darauf hingewiesen hat, dass für ein Zelt in der von ihm genutzten Größe und beabsichtigten Nutzungsdauer eine Genehmigung auf der Elbwiese vor seinem Gasthof nicht erteilt werden kann.
Im Frühsommer 2010 ordnete die Landesdirektion die Beseitigung des erneut illegal errichteten Festzeltes an. Entsprechend einem hierzu im August 2010 vor dem Verwaltungsgericht Dresden zwischen Herrn Matzke und der Landesdirektion getroffenen Vergleich konnte das Festzelt bis zum Saisonende 2010 stehen bleiben, durfte danach aber nicht mehr ohne vorherige Genehmigung aufgebaut werden. Mit der Annahme des Vergleichs nahm die Landesdirektion Rücksicht auf bereits geschlossene Veranstaltungsverträge Herrn Matzkes für das laufende Jahr und wollte zugleich die Möglichkeit eröffnen, für das nächste Jahr über den befristeten Aufbau eines landschaftsverträglicheren Zeltes im Rahmen eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens zu verhandeln. In Schreiben vom Dezember 2010 und April 2011 wurde Herr Matzke durch die Landesdirektion deshalb auch daran erinnert, dass vor der Errichtung eines Festzeltes auf der Elbwiese vor seinem Gasthof in 2011 eine Genehmigung zu beantragen wäre.
Herr Matzke ignorierte diese Aufforderungen und baute zum Saisonbeginn 2011 sein großes Festzelt erneut ohne Genehmigung auf. Erst nachträglich und nach ersten Zwangsgeldbescheiden aus der Landesdirektion Dresden beantragte er am 17. Juni dieses Jahres schließlich die naturschutzrechtliche Genehmigung für sein Festzelt. Diesen Antrag hat die Landesdirektion jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes abgelehnt. Mittlerweile sind drei Bescheide zum Abbau des rechtswidrig errichteten Zeltes gegenüber Herrn Matzke mit jeweils wachsenden Zwangsgeldsummen erlassen worden.
Eine Gestattung von Sonderrechten in Bezug auf Störungen des Landschaftsbildes oder bei Verstößen gegen das Baurecht ist für die Landesdirektion Dresden nicht akzeptabel. Die Vorgänge um das Festzelt in Obervogelgesang haben – so oder so – für die Sächsische Schweiz Beispielcharakter. Ungestörte, insbesondere von technischen Einrichtungen und baulichen Provisorien aller Art unbeeinträchtigte Sichtbeziehungen stellen ein wichtiges Element der - unter anderem auch tourismuswirtschaftlich wesentlichen - Qualitäten der Sächsischen Schweiz dar, die es zu bewahren gilt.