Medieninformationen 2011 [LDD]
[32/2011 - 06.07.2011]
Horka muss Hochwasser künftig nicht mehr fürchten
Landesdirektion Dresden genehmigt Deichneubau am Neugraben
Die Landesdirektion Dresden hat die Pläne der Landestalsperrenverwaltung Sachsen zum Neubau des Deiches am Neugraben in der Ortslage Horka genehmigt. Die Entscheidung schließt ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren ab, das im Jahr 2007 begonnen hatte.
Der Neugraben ist ein ausgebauter Umfluter zur Entlastung des Weißen Schöps zwischen Horka und Rietschen. Die nun genehmigten Pläne umfassen den Deichneubau einschließlich der Deichschutzstreifen und des Deichverteidigungsweges auf einer Länge von 2.850 Metern entlang des Neugrabens. Der neue Deich wird eine Höhe zwischen einem und knapp zwei Metern, eine Deichkronenbreite von überwiegend zwei Metern sowie einen gewässer- und landseitigen Deichschutzstreifen von fünf Metern aufweisen. Der Deichverteidigungsweg im landseitigen Deichschutzstreifen ist drei Meter breit.
Der Neubau erfolgt weitgehend in der Trasse des bestehenden Altdeiches. Dieser Altdeich genügt den Anforderungen an den Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen nicht. Er kann die Ortschaft lediglich bis zu einem 50-jährlichen Hochwasser schützen. Sein Aufbau entspricht zudem nicht den anerkannten Regeln der Technik, so dass bei einem künftigem Hochwasser ein Versagen des Deiches nicht auszuschließen ist. Durch Hochwasser des Neugrabens ausgelöste Überflutungen von Wohnbebauung hatte es in Horka zuletzt 1981, 1995, 2006 sowie bei den Sommerhochwässern des vergangenen Jahres gegeben.
Der Neudeich wird einen Schutz der Ortslage Horka bis zu einem Hochwasserereignis mit einer 100-jährlichen Wiederkehr gewährleisten. Der Retentionsraum verschiebt sich nach Westen; künftig wird bei Hochwasser lediglich Ackerland von Überschwemmungen betroffen sein.
Um den Neubau des Deiches zu ermöglichen, ist der Bewuchs des Altdeiches zu entfernen. Im Zuge der Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns wurden deshalb bereits im vergangenen Winter etwa 200 Altpappeln auf dem bestehenden Deich gefällt. Mit der Begrünung des neuen Deiches, der Ersatzpflanzung von Bäumen in der Ortslage Horka, der Beräumung und Entsiegelung von Flächen in Quitzdorf und der Pflanzung eines Eichenhains werden die notwendigen Eingriffe in die Natur ausgeglichen.
Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der zugehörigen Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Zeit zwischen dem 22. Juli und dem 4. August 2011 während der ortsüblichen Dienstzeiten bei der Gemeinde Horka sowie beim Verwaltungsverband Diehsa (Verwaltungsstelle Waldhufen, Kollmner Straße 1) von jedermann eingesehen werden.