Medieninformationen 2011 [LDD]
[23/2011 - 19.05.2011]
Weg frei für leistungsfähigen Autobahnzubringer im Dresdner Südraum
Landesdirektion Dresden erlässt Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der S 191 bei Rippien/Goppeln
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der S 191 nördlich von Rippien/Goppeln abgeschlossen. Der Antrag zur Genehmigung des 3,4 Kilometer langen Trassenneubaus war vom Straßenbauamt Meißen-Dresden gestellt worden.
Der neue Abschnitt der S 191 beginnt an der B 170 in Bannewitz in Höhe des Werkes für Kompressorenbau. Von da führt er nördlich der Ortsteile Hänichen und Rippien nach Goppeln, wo er im Bereich der Autobahnanschlussstelle Dresden-Prohlis in den bereits bestehenden Autobahnzubringer in Richtung Dresden einbindet.
Die vorhandene S 191 ist im betreffenden Abschnitt nur sehr unzureichend ausgebaut, insbesondere sind Kurven zu eng und die Fahrbahnbreiten zu gering. Darüber hinaus fehlen Radwege völlig, Gehwege sind nur teilweise und zudem mit nur geringer Breite vorhanden. Ein Ausbau der vorhandenen Straße ist nicht möglich, da in den Ortslagen die Bebauung bis dicht an die Straße heranreicht.
Mit der Verlegung der S 191 kann nun ein leistungsfähiger Zubringer zur BAB 17 entstehen. Die durchgängige Trassenführung außerhalb bebauter Gebiete und die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Anlieger-, Fußgänger- und Radverkehr ermöglichen höhere Geschwindigkeiten. Ausreichende Möglichkeiten zum Überholen machen die neue Straße zudem sicherer.
Die Neubautrasse umfasst mit den Überführungen über die August-Bebel-Straße und den Zauchenweg zwei Ingenieurbauwerke. Das Brückenbauwerk über die August-Bebel-Straße ist Bestandteil der neuen Wegführung des Wanderweges zur Goldenen Höhe. Dadurch verschiebt sich der Weg um ca. 200 Meter in westliche Richtung. Die Brücke dient zugleich als Grünbrücke und Leitstruktur für streng geschützte Fledermausarten. Zu diesem Zweck erhält sie eine einseitige Bepflanzung und einen 1,5 Meter hohen Blendschutz.
Im Zuge des Neubaus des S 191-Abschnittes wird auch die Horkenstraße westlich der B 170 auf einer Länge von rund 300 m verschwenkt und rechtwinklig an die Bundesstraße angebunden. Damit verschwindet die bisherige, sehr unfallträchtige Kreuzung. Entgegen den ursprünglichen Planungen wird die August-Bebel-Straße im Bereich der Anbindung an die B 170 nicht zum Geh- und Radweg zurückgebaut. Die Einmündung wird lediglich als Zufahrt mit abgesenktem Bord ausgestaltet.
Der für den Neubau gewählte Trassenverlauf hat sich in der Abwägung als die umweltverträglichste Variante erwiesen. Eine weiter nördlich verlaufende Variante hätte die Biotopbereiche Keulengraben und Zauchgraben beansprucht und überdies den Bau einer großen Talbrücke erforderlich gemacht. Eine Variante südlich der vorhandenen Straße hätte hingegen das Landschaftsschutzgebiet „Lockwitztal und Gebergrund“ durchschnitten.
Der mit der Neubaumaßnahme verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wird durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Aufgrund der hochwertigen Ackerflächen im Umfeld der Neubautrasse können diese jedoch nur zum Teil im Umfeld der Neubautrasse realisiert werden. So gestaltet man z. B. den Nöthnitzbach naturnah und nimmt ergänzende Baumpflanzungen vor. Der überwiegende Teil der Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der Gemeinde Pretzschendorf. Im Ortsteil Colmnitz wird der Wiesengrundbach renaturiert und ein Teildauerstau mit einer Fläche von rund 10 Hektar angelegt.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Straßenneubau wird in den Gemeindeverwaltungen von Bannewitz und Pretzschendorf vom 6. bis zum 20. Juni 2011 während der Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt.