Medieninformationen 2011 [LDD]
[11/2011 - 11.03.2011]
Landesdirektion Dresden bestätigt Wiederaufbauplan für die Stadt Görlitz nach dem Sommerhochwasser 2010
Anerkannte Schäden an kommunaler Infrastruktur belaufen sich in Görlitz auf fast zehn Millionen Euro
Die Landesdirektion Dresden hat den Wiederaufbauplan der Stadt Görlitz zur Beseitigung von Schäden des Sommerhochwassers 2010 bestätigt. Der Plan umfasst insgesamt 32 Maßnahmen, unter anderem aus den Bereichen Schulhausbau, Sportanlagen, Kindertagesstätten, Straßen- und Brückenbau sowie Hochwasserschutz und Siedlungswasserwirtschaft. Mit einer anerkannten Schadenshöhe von circa 9,8 Mio. Euro gehört der Görlitzer Wiederaufbauplan zu den umfangreichsten im Dresdner Direktionsbezirk.
Die größten Bauvorhaben, deren Gesamtsumme sich auf fast 8 Mio. Euro beläuft, sind die Ersatzneubauten für die Sporthalle im Ortsteil Hirschwinkel (anerkannte Schadenshöhe: 1.783 Mio. Euro) sowie für das Sportzentrum (4.950 Mio. Euro) und eine Kindertagesstätte (1.189 Mio. Euro) im Ortsteil Hagenwerder. Die Ersatzneubauten werden nötig, weil sich die Einrichtungen bisher in stark hochwassergefährdetem Gebiet befanden und Schäden im erlittenen Ausmaß künftig verhindert werden sollen.
Mit dem Dokument erhält die Stadt Görlitz die offizielle Bestätigung, welche ihrer im Zuge der Flut vom Sommer 2010 zerstörten Straßen, Brücken, kommunalen Gebäude und Einrichtungen als regulierungswürdig anerkannt sind. Zusätzlich werden zu jedem anerkannten Schadensfall die einschlägige Förderrichtlinie und die zuständige Förderstelle benannt.
Die Stadt kann jetzt daran gehen, die Schadensbehebung umfassend zu planen und umzusetzen sowie die dafür verfügbaren Fördermittel zu beantragen. Die einschlägigen Förderrichtlinien sind für Fälle der Beseitigung anerkannter Hochwasserschäden in der Regel mit neunzigprozentigen Fördersätzen ausgestattet. Schon vor der Übergabe des Wiederaufbauplans war es allerdings möglich, mit der Beseitigung von Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur zu beginnen, wenn dies unaufschiebbar war, um das kommunale Leben aufrechtzuerhalten.
Die Erfassung und Bestätigung von Schäden aus dem Sommerhochwasser 2010 steht im Direktionsbezirk Dresden kurz vor dem Abschluss. Zu einzelnen Schadensfällen sind fachliche Prüfungen durch Gutachter, Fachreferate und Bewilligungsstellen sowie letzte Konsultationen mit betroffenen Kommunen noch im Gange.
Der Görlitzer Plan ist der insgesamt einhundertste, der im Direktionsbezirk Dresden abschließend geprüft und an eine Kommune oder einen Zweckverband ausgereicht werden konnte. Insgesamt wird sich das Sommerhochwasser 2010 im Direktionsbezirk in voraussichtlich 144 Wiederaufbauplänen niederschlagen, davon 120 für betroffene Städte und Gemeinden, 19 für kommunale Zweckverbände sowie je einer für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden.
Die größten Bauvorhaben, deren Gesamtsumme sich auf fast 8 Mio. Euro beläuft, sind die Ersatzneubauten für die Sporthalle im Ortsteil Hirschwinkel (anerkannte Schadenshöhe: 1.783 Mio. Euro) sowie für das Sportzentrum (4.950 Mio. Euro) und eine Kindertagesstätte (1.189 Mio. Euro) im Ortsteil Hagenwerder. Die Ersatzneubauten werden nötig, weil sich die Einrichtungen bisher in stark hochwassergefährdetem Gebiet befanden und Schäden im erlittenen Ausmaß künftig verhindert werden sollen.
Mit dem Dokument erhält die Stadt Görlitz die offizielle Bestätigung, welche ihrer im Zuge der Flut vom Sommer 2010 zerstörten Straßen, Brücken, kommunalen Gebäude und Einrichtungen als regulierungswürdig anerkannt sind. Zusätzlich werden zu jedem anerkannten Schadensfall die einschlägige Förderrichtlinie und die zuständige Förderstelle benannt.
Die Stadt kann jetzt daran gehen, die Schadensbehebung umfassend zu planen und umzusetzen sowie die dafür verfügbaren Fördermittel zu beantragen. Die einschlägigen Förderrichtlinien sind für Fälle der Beseitigung anerkannter Hochwasserschäden in der Regel mit neunzigprozentigen Fördersätzen ausgestattet. Schon vor der Übergabe des Wiederaufbauplans war es allerdings möglich, mit der Beseitigung von Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur zu beginnen, wenn dies unaufschiebbar war, um das kommunale Leben aufrechtzuerhalten.
Die Erfassung und Bestätigung von Schäden aus dem Sommerhochwasser 2010 steht im Direktionsbezirk Dresden kurz vor dem Abschluss. Zu einzelnen Schadensfällen sind fachliche Prüfungen durch Gutachter, Fachreferate und Bewilligungsstellen sowie letzte Konsultationen mit betroffenen Kommunen noch im Gange.
Der Görlitzer Plan ist der insgesamt einhundertste, der im Direktionsbezirk Dresden abschließend geprüft und an eine Kommune oder einen Zweckverband ausgereicht werden konnte. Insgesamt wird sich das Sommerhochwasser 2010 im Direktionsbezirk in voraussichtlich 144 Wiederaufbauplänen niederschlagen, davon 120 für betroffene Städte und Gemeinden, 19 für kommunale Zweckverbände sowie je einer für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden.