Medieninformationen 2011 [LDD]
[35/2011 - 14.07.2011]
Burgfels Hohnstein bleibt naturbelassen
Landesdirektion Dresden läßt Klettergarten an Sandsteinmassiv in der Sächsischen Schweiz nicht zu
Die Landesdirektion Dresden hat den Antrag der Stadt Hohnstein auf Errichtung eines Kletterparks am Burgfels Hohnstein abgelehnt. Die Stadt hatte dafür eine naturschutzrechtliche Befreiung sowie eine Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Biotopschutz beantragt.
Der Burgfels Hohnstein ist eine Massivwand und befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Sandsteinmassiv stellt außerdem ein besonders geschütztes Biotop dar.
In der Sächsischen Schweiz ist aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes das Klettern an Massivwänden verboten. Die Einrichtung eines Kletterparks am Burgfels hätte zudem dauerhafte und irreversible Beeinträchtigungen des lokal ausgebildeten Biotops an der Felswand zur Folge.
Hohnstein liegt im Landschaftsschutzgebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum Nationalpark Sächsische Schweiz. Die nähere Umgebung – das Brandgebiet - ist mit 84 zugelassenen Klettergipfeln sowie mindestens 1.300 Kletterwegen aller Schwierigkeitsgrade klettersportlich bestens erschlossen. Attraktive Kletterangebote sind in ortsnaher Lage nicht nur für Spitzenkletterer, sondern ebenso für Kletterer aller Altersgruppen sowie für Familien vorhanden. Auch ein Heranführen von Kindern und Jugendlichen an das Klettern im Sandstein ist durch die vielen vorhandenen, auch einfachen Routen gut möglich.
Die Notwendigkeit der Erschließung weiterer Kletterziele, zusätzlicher Angebote für Familien oder erweiterter Möglichkeiten der Kletterausbildung ist vor dem Hintergrund des umfangreichen bestehenden Angebotes nicht erkennbar.
Für die Einrichtung der von Hohnstein ebenfalls beantragten "Schatzkammer des Bergsports" im Rahmen des Gesamtvorhabens "Kletterprojekt Hohnstein" benötigt die Stadt keine naturschutzrechtliche Genehmigung.