Medieninformationen 2011 [LDD]
[48/2011 - 26.09.2011]
Leichtere Last für die Gemeinden
Landesdirektion reduziert Vorgabe zur Kreisumlage 2011 im Landkreis Görlitz
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat für den 2011er Etat des Landkreises Görlitz die Festlegung des Kreisumlagesatzes auf 31,5 Prozent reduziert. Die Vorgabe ist in Form eines entsprechenden Beschlusses in der nächsten regulären Kreistagssitzung am 5. Oktober 2011 umzusetzen. Kommt der Landkreis der Verpflichtung nicht fristgemäß nach, wird die LDD an Stelle des Landkreises im Zuge einer Ersatzvornahme den Görlitzer Kreisumlagesatz für 2011 bestimmen. Die Entscheidungen sind Teil eines Bescheides, mit dem die LDD auf den Widerspruch des Landkreises gegen das Ergebnis der Haushaltsprüfung durch die Rechtsaufsicht vom 10. Juni reagiert.
Unverändert verfehlt der Landkreis mit seinen bei der Rechtsaufsicht eingereichten Haushaltsplanungen den Haushaltsausgleich für 2011 unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen von der Kameralistik zur Doppik um knapp vier Millionen Euro. Auch für die anschließenden Jahre werden negative Gesamtergebnisse ausgewiesen. Einen lediglich rechnerischen Haushaltsausgleich führt der Landkreis herbei, indem er seinen Planungen eine Bedarfszuweisung aus dem Landeshaushalt zugrunde legt, für die aber gegenwärtig weder eine Rechtsgrundlage existiert noch ein Antrag vorliegt.
Die LDD hat bei ihren Festlegungen den bisherigen Vollzug des Kreishaushaltes für das Jahr 2011 berücksichtigt. Der Halbjahresbericht zum Etatvollzug weist eine Verbesserung des prognostizierten Gesamtergebnisses um knapp 600 T€ aus. Die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und die Ausgaben dämpfende Wirkung der vorläufigen Haushaltsführung lassen weitere Einsparungen für das zweite Halbjahr erwarten. Deshalb ist es möglich, den ursprünglich für den Etatausgleich erforderlichen Kreisumlagesatz um ein halbes Prozent auf 31,5 Prozent zu reduzieren.
Im Zuge ihrer Entscheidung hat die LDD auch die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden geprüft. Dabei wurden 2011 überwiegend erhebliche Zuwächse bei den Gewerbesteuereinnahmen festgestellt. Schon zuvor - in den Jahren seit 2000 - war die finanzielle Entwicklung bei der Mehrzahl der kreisangehörigen Gemeinden durchweg besser als beim Landkreis selbst verlaufen. Fast alle der betreffenden Gemeinden sind deshalb 2011 ohne Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in der Lage, die Kreisumlage in der für den Ausgleich des Haushaltes erforderlichen Höhe zu leisten.
Der Landkreis hatte es versäumt, zeitgleich mit den Etatplanungen für 2011 ein Haushaltsstrukturkonzept einzureichen. Ein solches Konzept ist bei mehrjährig fehlendem Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben. Die Landesdirektion fordert vom Landkreis Görlitz die Vorlage eines solchen Konzeptes weiterhin - in Abänderung des Bescheides vom Juni 2011 nun allerdings bis zum 30. November 2011. Die Frist macht deutlich, dass das Haushaltsstrukturkonzept in unmittelbarem Zusammenhang mit den Finanzplanungen für das Haushaltsjahr 2012 steht. Im Konsolidierungskonzept muss der Landkreis nachweisen, dass er den vollständigen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 erreichen wird.