Medieninformationen 2011 [LDD]
[09/2011 - 25.02.2011]
Landesdirektion Dresden gibt Doppelhaushalt zum Vollzug frei
Landkreis Bautzen kann 2011 und 2012 mit ausgeglichenem Haushalt arbeiten
Die Landesdirektion Dresden (LDD) gibt mit Bescheid vom 24. Februar 2011 den Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für die Jahre 2011 und 2012 zum Vollzug frei. Zugleich genehmigt die LDD die für 2011 und 2012 vorgesehenen Kreditaufnahmen von insgesamt 19,35 Mio. Euro (laufendes Jahr: 7,85 Mio. Euro, kommendes Jahr: 11,5 Mio. Euro) sowie Kreisumlagen von 27,6 Prozent (2011) und 28,7 Prozent (2012).
Der Haushalt des Landkreises umfasst 2011 insgesamt 552,26 Mio. Euro und im nächsten Jahr 527,32 Mio. Euro. Davon entfallen für das Jahr 2011 gut 489,1 Mio. Euro und für 2012 knapp 487,9 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird sich bis zum 31. Dezember 2012 auf 143,32 Euro und bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums (2014) auf 144,67 Euro erhöhen. Sie bleibt damit aber weit unter dem als kritisch angesehenen Richtwert von 250 Euro je Einwohner.
Die Etats für die Jahre 2011 und 2012 sind ausgeglichen und weisen keine Altfehlbeträge auf. Positiv ist weiter anzumerken, dass der Landkreis in beiden Haushaltsjahren Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften und die Mindestrücklage jeweils vorhalten kann.
Finanzielle Risiken können sich für den Landkreis ab 2012 und danach jedoch aus der demografischen Entwicklung, wachsenden Kosten der Unterkunft und anderen Ausgaben für soziale Leistungen sowie aus der künftigen Einnahmeentwicklung - insbesondere aufgrund des sukzessive auslaufenden Solidarpaktes II - ergeben. Die Landesdirektion hat ihre Haushaltsgenehmigung deshalb mit der Maßgabe versehen, dass im Falle eines sich abzeichnenden Haushaltsdefizits durch den Landkreis sofort gegenzusteuern ist. Sollten sich strukturelle Defizite entwickeln, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.